Prüfungsintervalle
Zulassungsbestimmungen
Zum Zeitpunkt der Zulassung eines Fahrzeuges das dem jährlichen Prüfungsintervall untersteht, darf die letzte Prüfung nicht mehr als ein Jahr zurück liegen.
Für alle anderen Fahrzeuge gilt:
Zum Zeitpunkt der Zulassung darf die letzte Prüfung nicht ausserhalb des Prüfungsintervalls liegen oder durch ein Strassenverkehrsamt gesperrt sein.
| Fahrzeugart | Prüfungsintervall in Jahren | 
|---|---|
| 
 | 1 / 1 / 1 / 1 | 
| 
 | 2 / 2 / 1 / 1 | 
| 
 | 4 / 3 / 2 / 2 | 
| 
 | 5 / 3 / 2 / 2 | 
| 
 | 5 / 3 / 3 / 3 | 
| 
 | 5 / 5 / 5 / 5 |