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Aus der Praxis

Landschaftsqualitätsprojekte werden verlängert

Die Programmleitung Labiola hat entschieden, alle Landschaftsqualitätsprojekte bis 2025 zu verlängern. Die Verlängerung ist notwendig, da die Agrarpolitik 22+ (AP22+) vom Bundesparlament sistiert wurde.

Getreidefeld mit eingesäter Ackerbegleitflora – eine Augenweide auf weiter Flur. Foto: Labiola

Die bestehenden LQ-Vereinbarungen werden im Kanton Aargau automatisch weitergeführt. Landwirtinnen und Landwirte haben jedoch die Möglichkeit, nach Ablauf der regulären Projektlaufzeit (vgl. Karte Landschaftsqualitätsprojekte (PDF, 1 Seite, 2,1 MB)) aus der Vereinbarung auszusteigen oder einzelne Massnahmen abzumelden. Ergänzungen und Neueinstiege sind hingegen nicht möglich. Detaillierte Informationen zur Verlängerung und Abmeldung der LQ-Massnahmen folgen zum gegebenen Zeitpunkt im Schreiben zur Betriebsstrukturdatenerhebung.

Die regionalen Trägerschaften werden im achten Projektjahr die Schlussberichte erstellen. Diese sind notwendig, um die Projekte verlängern zu können. Wie die Weiterentwicklung oder Ablösung der Landschaftsqualitätsprojekte ausgestaltet wird, ist aufgrund der Sistierung der AP22+ bislang nicht bekannt. Das Eidgenössische Parlament wird die Beratungen dazu voraussichtlich im Frühjahr 2023 wiederaufnehmen www.blw.admin.ch.