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Massnahmenplan

Rechtsgrundlagenanalyse für die Umsetzung der Klima-Ziele

In den kantonalen Rechtsgrundlagen ist das Thema Klima noch kaum verankert. Um zu evaluieren, ob und welche Anpassungen an den Rechtsgrundlagen notwendig sind, sollen Grundlagen geschaffen werden.

Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) nimmt die Kantone in die Pflicht, ihre kantonale Erlasse in Zukunft so auszugestalten und anzuwenden, dass sie zur Erreichung der Ziele des KlG beitragen (Art. 12 Abs. 1). Der Kanton Aargau überprüft nun schrittweise die betroffenen Gesetze und Verordnungen sowie wichtige Strategien in Bezug auf die Kompatibilität mit den Klimazielen. Es sollen Fehlanreize identifiziert und Empfehlungen zur Verbesserung bzw. Ergänzung der Erlasse formuliert werden.

Fakten zum Projekt

Wirkung Im Projekt werden die wichtigsten kantonalen Rechtsgrundlagen analysiert und bei Bedarf Vorschläge für Anpassungen erarbeitet.
Gesamtkosten Fr. 50'000
Anteil Kanton Fr. 50'000
Stand laufende Massnahme
Projektdauer 2024-2026
Zuständige Abteilung Abteilung Landschaft und Gewässer
Kontaktperson Nana von Felten
Zuordnung Handlungsfeld

Die Massnahme trägt zur Agenda 2030 bei: