Grundsätzlich wird die Mobilität – sowohl der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Verkehr als auch der Fuss- und Veloverkehr – zu einem grossen Teil von Bund und Kantonen finanziert.
Aus klimapolitischer Sicht sollten bei der Preisfestsetzung das Verursacherprinzip berücksichtigt, Fehlanreize vermieden und eine möglichst CO₂-freie und flächensparende Mobilität gefördert werden. Welche Verkehrsträger in welchem Masse gefördert werden, ist letztlich ein politischer Entscheid.
Mit Mobility Pricing bezahlen die Verkehrsteilnehmenden insgesamt nicht mehr, sondern anders. Das heisst, bestehende, eher pauschal ausgerichtete Abgaben werden durch eine leistungsabhängige Abgabe ersetzt. Aktuelle Beispiele für leistungsabhängige Abgaben sind die Mineralölsteuer auf Treibstoffe und die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Güterverkehr (LSVA) für Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Mineralölsteuer wird auf den Verbrauch erhoben. Ein Teil der Einnahmen aus der Mineralölsteuer und LSVA dient der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Die Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs wird zu sinkenden Erträgen aus der Mineralölsteuer führen, was für die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur neue Finanzierungsmodelle bedingt. Diese Neukonzipierung könnte zum Anlass genommen werden, die Mobilität verursachergerechter zu bepreisen (liegt hauptsächlich in der Verantwortung des Bundes).
Ein leistungsabhängiges Preissystem im öV bedeutet beispielsweise Ticketgebühren, welche die örtliche und zeitliche Verkehrsbelastung abbilden. Dies, indem beispielsweise in Spitzenzeiten höhere Preise gelten als in der Nebenverkehrszeit, was Anreize schafft, den Verkehrsspitzen auszuweichen. Das bedingt langfristig eine Abkehr der Flat-Rate-System bei den Abonnementen oder zumindest eine preisliche Erhöhung dieser.
Handlungsmöglichkeiten Kanton
Im motorisierter Individualverkehr (MIV) beispielsweise können bisherige Steuern und Abgaben (Nationalstrassenabgabe, Motorfahrzeugsteuer) in eine leistungsabhängige Abgabe überführt werden, welche beispielsweise Verkehrsspitzen, gefahrene Kilometer, die Grösse und Leistungsstärke des Fahrzeugs oder die Beanspruchung der Infrastruktur mitberücksichtigt. Der Kanton kann in Bezug auf die Motorfahrzeugsteuer neue Anreizmechanismen prüfen.
Die Tarifhoheit im öffentlichen Verkehr liegt bei den Transportunternehmen, der Kanton kann sich im Rahmen des Bestellverfahrens und durch seine Mitgliedschaft bei den Tarifverbunden für eine leistungsabhängige Bepreisung im öV stark machen.
Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene
- Eine verursachergerechte Bepreisung der Mobilität führt dazu, dass externe Kosten wie Schäden an Umwelt und Natur, die bisher von der Allgemeinheit getragen werden, bei den Verursachern angesetzt werden. Dies steigert die Attraktivität von umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln.