Schadensminderung und Risikominimierung
Die Schadensminderung umfasst Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Risiken des Suchtmittelkonsums zu verringern und damit körperliche, psychische und soziale Schäden zu minimieren. Damit geht auch eine Verringerung der negativen Folgen des Suchtmittelkonsums für die Konsumierenden und für die Gesellschaft einher.
Zur Schadensminderung bei Suchterkrankungen gibt es im Kanton unterschiedliche Massnahmen. Diese Massnahmen sollen soziale und gesundheitliche Risiken von Sucht und Substanzkonsum reduzieren. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der Lebensqualität der suchtbetroffenen Menschen.
Konzept Schadensminderung Kanton Aargau
Der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales hat am 19. März 2026 das Konzept Schadensminderung des Kantons Aargau verabschiedet. Damit legt er die strategischen Leitlinien und den Rahmen für den Aufbau, die Weiterentwicklung und kantonsweite Abstimmung der Massnahmen der Schadensminderung im Suchtbereich fest.
- Konzept Schadensminderung als PDF-Dokument (PDF, 16 Seiten, 496 KB)
- Medienmitteilung vom 10. April 2026
Was ist das Ziel des Konzepts Schadensminderung?
Das Konzept bildet die Grundlage für den Aufbau und den Betrieb der Angebote der Schadensminderung mit dem Inkrafttreten des revidierten GesG. Das Konzept legt dar, welche Angebote der Schadensminderung im Kanton wo benötigt werden und welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen. Das Konzept definiert
- welche Angebote es im Kanton braucht, um die gesundheitlichen und sozialen Schäden im Zusammenhang mit Sucht zu reduzieren und Risiken frühzeitig abzufedern,
- wie der Zugang zu den niederschwelligen Angeboten wirksam sichergestellt werden kann (inkl. Schnittstellen zu Prävention, Behandlung und sozialer Integration),
- die Rollen, Zuständigkeiten und Abläufe zwischen Kanton, Gemeinden und Fachstellen,
- die bedarfsgerechte Steuerung der Angebote (Qualität, Wirkung, Wirtschaftlichkeit) und die funktionierende Zusammenarbeit der Angebote mit Polizei, Suchtfachstellen und dem Sozialwesen.
Wie wurde das Konzept erarbeitet?
Das Konzept zur Schadensminderung ist in einem breit abgestützten Prozess entstanden. Das Departement Gesundheit und Soziales hat das Konzept gemeinsam mit Gemeinden, Fachstellen der Suchthilfe und der Polizei erarbeitet. Das Konzept basiert auf fachlichen Standards und auf Erfahrungen der umliegenden Kantone. Damit wird gewährleistet, dass die Massnahmen praxisnah sind und eine hohe Wirkung entfalten.
Angebote zur Schadensminderung
Betäubungsmittelgestützte Behandlungen für Suchtpatientinnen und -patienten
Betäubungsmittelgestützte Substitutionsbehandlungen mit Opioiden wie Methadon, Levomethadon, Buprenorphin oder Morphin sowie psychotropen Substanzen erfordern eine kantonale Bewilligung. Sowohl ambulante wie auch stationäre betäubungsmittelgestützte Substitutionsbehandlungen sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt patientenbezogen vom Kantonsärztlichen Dienst erteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Spritzenabgabe
Die ambulanten Suchtberatungsstellen des Kantons geben während den Öffnungszeiten kostenlos saubere Spritzen an Suchtbetroffene ab.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen und Angebote
Suchtindex – Verzeichnis der Suchthilfeangebote
Die Datenbank Suchtindex.ch umfasst die ambulanten, stationären, teilstationären und schadensmindernden Institutionen und Fachstellen der Suchthilfe, wie auch Selbsthilfegruppen, Elternvereinigungen sowie Angebote im Bereich Opferhilfe / Täterarbeit der Schweiz. Angebote im Kanton Aargau lassen sich über die Suchfunktion finden. Suchtindex.ch ist ein Angebot von Infodrog, der schweizerischen Informations- und Koordinationsstelle Sucht. Die Aktualisierung der Einträge erfolgt durch die Institutionen selbst.