Hinweis:Konzept Schadensminderung Kanton Aargau
Das Departement Gesundheit und Soziales hat in enger Zusammenarbeit mit Gemeinden, Polizei und Fachstellen der Suchthilfe das Konzept Schadensminderung Kanton Aargau erarbeitet. Es bildet mit dem Inkrafttreten des revidierten GesG die Grundlage für den Aufbau und den Betrieb der Angebote der Schadensminderung. Das Konzept legt dar, welche Angebote der Schadensminderung im Kanton wo benötigt werden und welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit der öffentliche Raum entlastet und schwer suchtkranke Menschen bedarfsgerecht versorgt und unterstützt werden können.