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Asylverfahren

Asylwesen

Das Asylwesen wird in verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert, die die Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinden betreffen. Die Aufgaben des Kantons werden durch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (Departement Volkswirtschaft und Inneres) sowie durch den Kantonalen Sozialdienst (Departement Gesundheit und Soziales) wahrgenommen.

Aufgaben des Bundes

Der Bund ist für den Empfang der Asylsuchenden im Rahmen der Bundesempfangsstellen, für das Asylverfahren, das im Asylentscheid endet, und für die Vollzugsunterstützung (Papierbeschaffung und Identitätsklärung) zuständig.

Aufgaben des Kantons

Die Betreuung, die Unterbringung und der Vollzug der Wegweisung obliegen den Kantonen. Im Kanton Aargau ist für die zwei ersteren der Kantonale Sozialdienst zuständig. Die letzte Aufgabe obliegt dem Amt für Migration und Integration.

Aufgaben des Kantonalen Sozialdiensts

Der Kantonale Sozialdienst hat mit seiner Unterabteilung Asyl den Auftrag, die ihm zugewiesenen Asylsuchenden (Ausweis N) und Ausreisepflichtigen unterzubringen und zu betreuen. Sie werden kollektiv in kantonalen Unterkünften untergebracht.

Aufgaben der Gemeinden

Endet das Asylverfahren mit einer vorläufigen Aufnahme als Ausländerin oder Ausländer (Ausweis F), werden die Personen den Gemeinden zugewiesen und in Gemeindeunterkünften platziert.

Erhalten Asylsuchende einen positiven Asylentscheid, sind sie als vorläufig aufgenommene (Ausweis F) oder anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) der inländischen Bevölkerung gleichgestellt und haben freie Wohnsitzwahl. Zuständig ist die Wohnortsgemeinde.

Weiterführende Informationen und Unterlagen zum Download

Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Onlineplattform Asyl- und Flüchtlingswesen
Servicebereich für die Partner des Kantonalen Sozialdiensts