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Asyl- & Flüchtlingswesen

Asylverfahren

Hier erfahren Sie mehr zu den Themen rund um das Asylverfahren.

Grundsätzlich gilt: Asylverfahren sind Sache des Bundes und nicht der Kantone. Wer in der Schweiz Asyl erhält, wird nach schweizerischem Asylgesetz auf Bundesebene geregelt. Weitere Informationen zum Asylverfahren finden Sie beim zuständigen Staatssekretariat für Migration (SEM).

Der Kanton Aargau nimmt 7.7 Prozent aller Asylgesuchsteller auf, die vom Bund auf die Kantone verteilt werden. Dies betrifft jährlich Personen aus über 90 Nationen.

Eine Übersicht zu den Empfangs- und Verfahrenszentren finden Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Asylverfahren werden nach dem schweizerischen Asylgesetz geregelt

Was ist Rückkehrhilfe und welche Dienstleistungen sind damit verbunden?

Hier finden Sie die möglichen Aufenthaltsregelungen im Rahmen des Härtefalls

Bei einem Negativentscheid besteht Ausreisepflicht. Bei Verweigerung können Zwangsmassnhamen angewandt werden.