Anbieter von Beschäftigungsprogrammen melden Änderungen bitte dem Kantonalen Sozialdienst.
Portal Beschäftigung
Hier finden Sie alle Informationen zu Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge.
Angebotsübersicht
Antworten auf häufige Fragen
Wie kann ich ein passendes Angebot für meine Klientinnen und Klienten finden?
In der Angebotsübersicht steht Ihnen eine Suchmaske mit einigen Filtermöglichkeiten zu Verfügung. Beim Klick auf ein Angebot, werden Ihnen die Angebotsdetails angezeigt.
Wie kann ich Teilnehmende an externe Beschäftigungsangebote anmelden?
Wählen Sie ein Angebot aus. In der Detailansicht des jeweiligen Angebots ist das jeweilige Anmeldeformular ersichtlich. Geben Sie dazu die notwendigen Daten ein. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur durch die offizielle Betreuungsperson vorgenommen werden kann. Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail nachdem die Anmeldung versendet worden ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung noch keine definitive Zusage ist. Personen, welche für die Teilnahme am Beschäftigungsprogramm angemeldet worden sind, müssen vorgängig vom Anbieter dem Kantonalen Sozialdienst gemeldet werden. Der KSD prüft die Möglichkeit einer Teilnahme und meldet den diesbezüglichen Entscheid zurück.
Wie kann ich Teilnehmende an kantonale Beschäftigungsprogramme anmelden?
Eine Anmeldung ist grundsätzlich für jedes Beschäftigungsprogramm möglich. Anfallende Reisezeiten und -spesen sind in Betracht zu ziehen.
Die Anmeldung zu einem kantonalen Beschäftigungsprogramm (Trinamo, Wendepunkt) erfolgt durch die Betreuungsperson der kantonalen Asylstruktur an den Kantonalen Sozialdienst. Für diese Beschäftigungen sind ausschliesslich Asylsuchende (Status N) zugelassen. In der Detailansicht des jeweiligen Beschäftigungsprogramms sind die Kontaktangaben ersichtlich. Im Tab "Anmeldung" können Sie eine Anmeldung vornehmen. Geben Sie dazu die notwendigen Daten ein. Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail nachdem die Anmeldung versendet worden ist.
Eine Anmeldung bedeutet keine garantierte Teilnahme. Da die Programmplätze limitiert sind, muss bis zur Zuteilung mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Der KSD prüft die Möglichkeit einer Teilnahme und meldet den diesbezüglichen Entscheid zurück.
Am Mittwoch finden keine kantonalen Beschäftigungsprogramme statt. Dieser Tag ist für die Verrichtungen in der Unterkunft, für Behörden-, Arzt- und sonstigen Termine, für den Kontakt mit den Betreuenden sowie für Auszahlungen reserviert.
Wer übernimmt die Spesen für Transport & Verpflegung?
Kosten, die bei der Beschäftigung von Personen entstehen, müssen durch den Anbieter übernommen werden und können nicht dem KSD in Rechnung gestellt werden. Bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (F-VAF) und anerkannten Flüchtlingen (B) kann die Gemeinde die Kosten für die Integrationszulage, den Transport und die Verpflegung während der Dauer des Kostenersatzes mit dem Kantonalen Sozialdienst mittels Quartalsabrechnung verrechnen.