Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Teilrevision Lohndekret Lehrpersonen :
Start der Anhörung

Der Regierungsrat verabschiedet die Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) sowie die dazugehörende Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) und schickt sie in die Anhörung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau auf dem Lehrpersonenmarkt zu stärken sowie die Qualität der Schulen im Kanton Aargau zu steigern, indem die Arbeitssituation der Lehrpersonen verbessert wird.

Die bestehende Personalgesetzgebung für Lehrpersonen ist seit 2005 in Kraft. Seither haben sich insbesondere die Lohnentwicklung im nationalen Vergleich und der Schulbetrieb verändert. Diese und auch die Neuerungen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sind in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Der Regierungsrat ist bereit, pro Jahr wiederkehrende Mittel von 47,5 Millionen Franken für die Revision bereit zu stellen.

Anpassungen der Funktionen

Zuerst wurden die bestehenden Funktionen überprüft. So sollen beispielsweise die Bezirksschullehrpersonen und die Real- und Sekundarlehrpersonen in einer Funktion zusammengefasst werden, da sie auf der gleichen Schulstufe unterrichten und heute dafür dieselben Ausbildungen gefordert sind. Weiter werden die Monofachlehrpersonen Werken / Hauswirtschaft / Textiles Werken der jeweiligen Volksschulstufe, auf der sie unterrichten, zugeordnet. Neu geschaffen werden soll die Funktion "Schulische Heilpädagogik".

Wettbewerbsfähige Löhne

Die Löhne der einzelnen Funktionen und deren idealtypische Entwicklung sollen aufgrund des kantonal üblichen Bewertungssystems (ABAKABA) und eines Vergleichs der Lehrpersonenlöhne in verschiedenen Kantonen angepasst werden. Die Anfangslöhne der meisten Lehrpersonen-Funktionen sollen angehoben werden und der Lohn in den ersten 15 Jahren stärker ansteigen als mit dem heutigen Lohnsystem. Für die jüngsten Berufseinsteigenden soll es statt wie bis anhin zwei nur noch ein Wartejahr bis zum ordentlichen Anstieg des Lohns geben. Damit würden die Löhne des Kantons Aargau insbesondere in der durch hohe Mobilität gekennzeichneten Altersphase der 25- bis 40-Jährigen wettbewerbsfähiger. Der über das gesamte Erwerbsleben erreichte Lohn erhöht sich in fast allen Funktionen.

Flexible Ausgestaltung der Berufsfelder

Weiterhin hat eine im Vollzeitpensum arbeitende Lehrperson gleich viele Jahresarbeitsstunden zu leisten wie das Verwaltungspersonal. Diese Zeit verteilt sich neu auf vier Berufsfelder: "Unterricht und Klasse", "Schülerinnen und Schüler", "Lehrpersonen" sowie "Schule". Den Bedürfnissen und Eignungen der Lehrpersonen kann damit in einem gewissen Mass Rechnung getragen werden, indem die Prozentanteile der vier Berufsfelder abweichend von den Richtwerten der Verordnung ausgestaltet werden können.

Lektionenentlastung für Klassenlehrpersonen

Neu werden Klassenlehrpersonen der Volksschule für ihre anspruchsvollen und wichtigen funktionsspezifischen Aufgaben 60 Stunden Entlastung bei der Jahresarbeitszeit gewährt. Dies bedeutet, dass Klassenlehrpersonen eine Wochenlektion weniger unterrichten und dafür mehr Zeit in ein oder mehrere Berufsfelder investieren können.

Angleichung Ferienregelung

Im Jahr 2009 wurde die Anzahl Ferientage des Verwaltungspersonals erhöht. Im Sinne einer Gleichbehandlung wird bei den Lehrpersonen die Jahresarbeitszeit entsprechend angepasst. Dies wird umgesetzt, indem die Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen neu bereits ab Alter 50 um eine Wochenlektion gesenkt wird. Die Entlastung um eine weitere Lektion im Alter 60 wird beibehalten.

Einheitliche Lektionendauer

Aktuell dauern die Schullektionen an den Aargauer Schulen am Vormittag 45 Minuten und am Nachmittag 50 Minuten. Neu soll die Lektionendauer einheitlich 45 Minuten betragen. Mit dieser Kürzung am Nachmittag sollen die Lehrpersonen mehr Zeit erhalten für beispielsweise Kurzgespräche mit Schülerinnen und Schülern oder Absprachen im Kollegium.

Inkrafttreten auf Schuljahr 2011/12 geplant

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dieser Vorlage sowie weiteren aktuell laufenden Projekten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs und zur Stärkung der Schule Aargau zu leisten. Er schickt die vorgeschlagenen Änderungen des LDLP sowie der VALL vom 1. Oktober bis 30. November in die Anhörung. Die Revision soll auf das Schuljahr 2011/12 in Kraft treten. Damit die vorgesehene Entlastung der Klassenlehrpersonen in den Schulen organisatorisch umgesetzt werden kann, soll diese Massnahme erst auf das Schuljahr 2012/13 eingeführt werden. Sie wird rund 110 zusätzliche Vollzeitstellen schaffen, für die wiederum Lehrpersonen rekrutiert werden müssen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar unter: www.ag.ch/vernehmlassungen.
Weitere Informationen sind unter www.ag.ch/bks > Aktuelles > Laufende Projekte > Teilrevision Lohndekret Lehrpersonen zu finden.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Regierungsrat