Hinweis:eAnhörungen: digitale Anhörungen
Der Kanton Aargau führt öffentliche Anhörungen mehrheitlich als eAnhörungen durch. Das Beantworten des Anhörungsfragebogens erfolgt vollständig digital und ist im "Smart Service Portal" integriert.
Der Kanton Aargau führt regelmässig Anhörungen durch. Damit wird die Mitwirkung von Parteien, Interessensgruppen und der Öffentlichkeit bei Erlassen sichergestellt. Anhörungen werden mehrheitlich digital als eAnhörungen durchgeführt.
Die Anhörung (das Vernehmlassungsverfahren) ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Entstehung eines Erlasses. Ziel einer Anhörung ist es, dass sachlich taugliche und politisch tragbare Entwürfe zustande kommen. Der Kanton Aargau führt jährlich eine Vielzahl an Anhörungen durch. Ebenso nimmt die Aargauer Regierung an Vernehmlassungen des Bundes teil und reicht dazu ihre Stellungnahme ein.
Der Kanton Aargau führt öffentliche Anhörungen mehrheitlich als eAnhörungen durch. Das Beantworten des Anhörungsfragebogens erfolgt vollständig digital und ist im "Smart Service Portal" integriert.
Beim Aufruf können Daten an YouTube übermittelt werden, siehe Datenschutzerklärung(öffnet in einem neuen Fenster).
Eine Anhörungsteilnahme erfolgt über die Online-Dienstleistung eAnhörungen auf dem "Smart Service Portal". Alle Anhörungsteilnehmenden müssen deshalb ein Benutzerkonto auf dem "Smart Service Portal" besitzen und während der Beantwortung des Anhörungsfragebogens angemeldet sein
Bitte befolgen Sie dazu die Anleitung.
Anleitung Registration "Smart Service Portal" (PDF, 3 Seiten, 274 KB)
In diesem Bereich sind alle geplanten, laufenden und archivierten Anhörungen des Kantons Aargau sowie Stellungnahmen des Aargauer Regierungsrats zu Vernehmlassungen des Bundes zu finden.