Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Familiengerichte als KESB sind verantwortlich für den Schutz und die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Personen, die in schwierigen Lebenssituationen Hilfe benötigen.
Grundsätzlich sind Eltern für ihre Kinder und Erwachsene für sich selbst verantwortlich. Ist das Wohl eines Kindes jedoch gefährdet und sorgen die Eltern nicht für Abhilfe, ist es die Aufgabe der Familiengerichte als KESB, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Ebenso ordnet die Familiengerichte als KESB die erforderlichen Massnahmen an, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustandes nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen oder die notwendige Unterstützung einzuholen. Dabei wird die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit als möglich respektiert.