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KESB

Gemeinden

Die Gemeinden sind zwar nicht Entscheidinstanz, nehmen aber trotzdem wichtige Aufgaben im System des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr und sind für dessen Funktionieren unentbehrlich:

  • Die Gemeinden unterstützen hilfsbedürftige Personen im Rahmen der immateriellen Sozialhilfe. Wenn die betroffene Person diese Hilfe annimmt und ihre Gefährdung so bewältigt werden kann, sind keine Massnahmen der KESB notwendig.
  • Die Gemeinden klären im Auftrag der KESB die Situation von gefährdeten und hilfsbedürftigen Personen ab. Diese Abklärungsberichte dienen neben der Anhörung der betroffenen Person und weiteren Abklärungsmassnahmen als (Sachverhalts-)Grundlage für die Entscheide der KESB.
  • Die Gemeinden stellen den KESB Berufsbeistände zur Führung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen zur Verfügung.
  • Die Gemeinden sind in die Finanzierung der von den KESB angeordneten Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen involviert wie folgt:

    Sie bevorschussen die Kosten der Kindesschutzmassnahmen. Wenn und soweit die Eltern unterhaltspflichtig sind, haben die Eltern diese Kosten zu tragen. Die Unterhaltspflicht bestimmt sich insbesondere nach der Leistungsfähigkeit der Eltern. Die Gemeinde und die Eltern regeln die Rückzahlung der bevorschussten Kosten einvernehmlich. Können sich die Gemeinden und die Eltern über die Rückzahlung nicht einigen, entscheidet darüber das Familiengericht auf Klage der Gemeinde gegen die Eltern.

    Kosten von Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich von den betroffenen Personen selber getragen. Ist die betroffene Person nicht in der Lage, selber oder mit den ihr zustehenden Sozialversicherungsleistungen diese Kosten zu tragen, trägt die Gemeinde die Kosten über die materielle Sozialhilfe.

    Eine ausführliche Zusammenfassung der Kostentragungsregelung wurde dem Grossen Rat mit der Beantwortung des Postulates der BDP-Fraktion (Sprecherin Maya Bally Frehner, Hendschiken) vom 4. November 2014 betreffend Kostenverteiler bei fürsorgerischen Massnahmen vom 11. März 2015 übermittelt:

    Beantwortung Postulat (PDF, 7 Seiten, 334 KB)

Die Gemeinden nehmen diese Aufgaben (je nach Gemeindeorganisation) insbesondere durch ihre Sozialdienste, Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstellen (JEFB) und Berufsbeistandschaften wahr.

Für die Abklärungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes wurde für die Sozialdienste der Gemeinden und andere Abklärungsstellen ein Handbuch als Wegleitung entwickelt.

Handbuch Abklärungen