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KESB

Organisation

Im Kanton Aargau nehmen die Familiengerichte (Abteilung des Bezirksgerichts) die Aufgaben der KESB wahr. Für Beschwerden gegen Entscheide der KESB sind das Verwaltungsgericht im Bereich Fürsorgerische Unterbringung (FU) und in den anderen Bereichen die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts (KEKA) zuständig. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz ist auch die Aufsichtsbehörde der KESB.