Hauptmenü

Veterinärdienst

Das kantonale Hundegesetz

Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Dieses Sprichwort trifft durchaus auch auf die Aargauer Bevölkerung zu. Auf etwas mehr als 615'000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen rund 41'000 Hunde. Das heisst, dass praktisch jede 15. Person im Aargau einen Vierbeiner besitzt.

Waren es früher oft Jagd- und Wachhunde, die gehalten wurden, um den Menschen ihren Eigenschaften entsprechend behilflich zu sein, sind es heute Begleit- und Familienhunde, welche die Hundestatistik anführen. Allen voran der Labrador Retriever, von denen 3128 Exemplare in unserem Kanton leben. Die Verschiebung des Stellenwerts des Hundes beziehungsweise dessen Aufgaben und damit die Wandlung vom Gebrauchshund zum Freund, verlangen nach Regeln – Regeln, die das Zusammenleben der verschiedenen Spezies überhaupt möglich machen.

Das Hundegesetz aus dem Jahr 1871 und die dazugehörige Verordnung von 1915 haben längst nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprochen. Ein neues, angepasstes Gesetz zu schaffen, war dringend nötig. Das Aargauer Stimmvolk hat am 27. November 2011 mit einem Ja-Anteil von über 75 Prozent grünes Licht für das aktuelle Hundgesetz gegeben.

Hundehalter in die Pflicht nehmen

Mit dem Gesetz, das per 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen. Sie sind aufgefordert, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Für ein verantwortungsvolles Miteinander und zum Schutz von Landschaft und Umwelt, wird mit dem aktuellen Hundegesetz auch das Aufnehmen des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen obligatorisch. Uneinsichtige Hundehaltende können unmittelbar mit einer Ordnungsbusse belegt werden.

Zudem muss jeder Hundehalter bei der Anmeldung des Hundes auf der Wohngemeinde automatisch eine Kopie des Heimtierausweises abgegeben.

Leicht höhere Hundetaxe

Die Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben. Sie fällt leicht höher aus als früher: 120 Franken pro Hund und Jahr. Die Hundemarken fallen ganz weg. Die Praxis hat gezeigt, dass weniger als 50 Prozent der Hunde die Marke sichtbar am Halsband tragen.

Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Rassen- beziehungsweise Rassentypenliste. Personen, die volljährig und nicht einschlägig vorbestraft sind, können eine Halteberechtigung beantragen. Diese ist an eine weiterführende Ausbildungs- und Prüfungspflicht für Halter und Hund geknüpft.