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Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Das Hundegesetz und dessen Verordnung regeln das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Als solche gelten: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier und American Pit Bull Terrier sowie Rottweiler. Betroffen sind auch alle Kreuzungstiere dieser Rassen (z. B. American Bully) und alle Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen.

Voraussetzungen

  • mindestens 18 Jahre alt
  • nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen, oder deswegen in laufender Strafuntersuchung
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens eine Million Franken)
  • Nachweis über genügend kynologische Fachkenntnisse
  • persönliche und finanzielle Verhältnisse bieten Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung

Ablauf

Personen, die sich einen Hund eines gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, füllen das Formular "Halteberechtigung neuer Listenhund" aus. Hundehalter/innen, die bereits einen Listenhund besitzen und aus einem anderen Kanton zuziehen, melden sich bitte beim Veterinärdienst für weitere Informationen.

Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Beilagen per E-Mail an hunderegistrierung@ag.ch oder per Post an die nebenstehende Adresse des Veterinärdiensts.

Sollten weitere Angaben benötigt werden, werden Sie von den Mitarbeitenden des Veterinärdienstes kontaktiert. Ausserdem erhalten Sie eine Rechnung über die Gebühr von 150 Franken. Alle Dokumente müssen eingereicht und die Gebühr bezahlt sein, bevor die Halteberechtigung geprüft werden kann. Solange die Prüfung läuft, darf der Hund NICHT angeschafft werden.

Das Formular kann auch ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden. In diesem Fall per Post an den Kantonalen Veterinärdienst schicken.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie ID oder Pass (bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie Aufenthaltsbewilligung)
  • Kopie Sachkundenachweis-Theorie-Kurs oder Nachweis kynologischer Kenntnisse
  • aktueller Strafregisterauszug
  • aktuelle Betreibungsauskunft
  • Bestätigung des Vermieters, dass die Haltung eines Listenhundes im Mietobjekt erlaubt ist
  • Bestätigung einer Ausbildungsperson gemäss § 17 HuV über die Eignung als Halter eines Listenhundes
  • Herkunftsnachweis (Bestätigung des Züchters oder Tierheims, dass gegenseitiges Interesse an der Vermittlung eines Listenhundes besteht)
  • weitere Dokumente nach Bedarf

Fristen und Termine

Die Ausbildungs- und Prüfungsfristen sind in § 16 der Hundeverordnung geregelt.

Kosten

Halteberechtigungsgebühr 150 Franken

Rechtliche Grundlagen

Kantonsebene

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