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Departement Bildung, Kultur und Sport

Volksschule inklusive Kindergarten

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Die Schulpflicht dauert elf Jahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe.

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres, d. h. im folgenden August, in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Auf Gesuch der Eltern kann der Gemeinderat den späteren Eintritt in den Kindergarten gestatten. Das Überspringen von Klassen ist möglich. Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist für Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Aargau unentgeltlich. Der Besuch der Volksschule hat in der Regel am Wohnort respektive im entsprechenden Schulkreis zu erfolgen. An der Volksschule gilt die Fünf-Tage-Woche.

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