Abteilung Energie
Die Abteilung Energie sichert den Vollzug der Energiegesetzgebung von Bund und Kanton, setzt das Förderprogramm für erneuerbare Energien um und gestaltet mit Blick auf Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit eine zukunftsfähige Energieversorgung.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Leitung und Team
Unsere engagierten, fachlich versierten Mitarbeitenden sichern den Vollzug der Energiegesetzgebung von Bund und Kanton. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den übrigen Kantonen und diversen Interessensgruppen. Mit direkten und indirekten Massnahmen wird die effiziente Energienutzung gefördert. Überdies ist unsere Abteilung zuständig für energiewirtschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken, neuen erneuerbaren Energien und Strombeteiligungsgesellschaften. Schlussendlich koordinieren wir die Konzessionsverfahren für die Transportinfrastruktur von Strom und Gas.