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Organisation

Abteilung Energie

Die Abteilung Energie sichert den Vollzug der Energiegesetzgebung von Bund und Kanton, setzt das Förderprogramm für erneuerbare Energien um und gestaltet mit Blick auf Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit eine zukunftsfähige Energieversorgung.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Abteilung Energie sichert den Vollzug der Energiegesetzgebung von Bund und Kanton. Mit direkten und indirekten Massnahmen werden erneuerbare Energien und die rationelle Energienutzung gefördert. Dabei arbeitet die Abteilung Energie eng mit dem Bund, den übrigen Kantonen und mit Verbänden zusammen. Zudem ist sie zuständig für die energiewirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken und Strombeteiligungsgesellschaften und sie koordiniert die Konzessionsverfahren beim Bau von Stromleitungen und Gasanlagen.

Leitung und Team

Die Abteilung Energie wird organisatorisch in die Sektionen Energieeffizienz und Energiewirtschaft unterteilt.

Unsere engagierten, fachlich versierten Mitarbeitenden sichern den Vollzug der Energiegesetzgebung von Bund und Kanton. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den übrigen Kantonen und diversen Interessensgruppen. Mit direkten und indirekten Massnahmen wird die effiziente Energienutzung gefördert. Überdies ist unsere Abteilung zuständig für energiewirtschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken, neuen erneuerbaren Energien und Strombeteiligungsgesellschaften. Schlussendlich koordinieren wir die Konzessionsverfahren für die Transportinfrastruktur von Strom und Gas.

Portrait von Adrian Fahrni
Adrian Fahrni Leiter Abteilung Energie