Referenden
Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rats (zum Beispiel Gesetze oder Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken) verlangen. Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von neunzig Tagen nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 3'000 Stimmberechtigten.
Hängige Referenden
Nachfolgend werden Beschlüsse des Grossen Rats aufgeführt, welche dem fakultativen Referendum unterliegen und im Amtsblatt publiziert wurden (laufende Referendumsfrist):
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Körperschaft justitia.swiss (Vereinbarung justitia.swiss)
| Beschluss im Grossen Rat | 2. Juni 2026 (GR.26.116) |
|---|---|
| Publikation im Amtsblatt | 12. Juni 2026 |
| Ablauf der Referendumsfrist | 10. September 2026 |