Referenden
Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rats (zum Beispiel Gesetze oder Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken) verlangen. Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von neunzig Tagen nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 3'000 Stimmberechtigten.
Hängige Referenden
Nachfolgend werden Beschlüsse des Grossen Rats aufgeführt, welche dem fakultativen Referendum unterliegen und im Amtsblatt publiziert wurden (laufende Referendumsfrist):
Gemeinde Wettingen, Hochwasserschutz Dorfbach/Gottesgraben; Verpflichtungskredit
| Beschluss im Grossen Rat | 26. August 2025 (GR.25.160)(öffnet in einem neuen Fenster) |
| Publikation im Amtsblatt | 5. September 2025(öffnet in einem neuen Fenster) |
| Ablauf der Referendumsfrist | 4. Dezember 2025 |
Programm Natur 2030 – Für einen vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau; Handlungsfelder bis 2030; Zwischenbilanz der 1. Etappe 2021–2025; Ziele und Massnahmen der 2. Etappe 2026–2030; Verpflichtungskredit
| Beschluss im Grossen Rat | 9. September 2025 (GR.25.165)(öffnet in einem neuen Fenster) |
| Publikation im Amtsblatt | 19. September 2025(öffnet in einem neuen Fenster) |
| Ablauf der Referendumsfrist | 18. Dezember 2025 |