Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Allgemeine Nutzungspläne
Schneisingen; Gesamtrevision
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Sondernutzungspläne
Schöftland; Gestaltungsplan "Geissgass"
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Wohlen; Erschliessungsplan "Wil/Huebächer"
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