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Ukraine-Krise

Schul- und Bildungsangebot

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Aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchtete Kinder, die sich im Aargau aufhalten, werden in die obligatorische Volksschule eingeschult. Geflüchtete Jugendliche können abhängig von der Vorbildung Bildungsangebote der nachobligatorischen Schule besuchen.

Kinder von 4 bis 15 Jahren

Jugendliche von 16 bis 20 Jahren

Hinweis

Beim Entscheid, ein Bildungsangebot der Sekundarstufe II in Anspruch zu nehmen, ist zu berücksichtigen, dass der dafür benötigte Schutzstatus S rückkehrorientiert ist. Er ist jeweils auf ein Jahr befristet und muss alljährlich vom Bundesrat verlängert werden. Sollte der Schutzstatus S aufgehoben werden, müssen betroffene Personen grundsätzlich damit rechnen, wieder ausreisen zu müssen, wenn sie kein ordentliches Asylverfahren durchlaufen wollen. Von dieser Regelung ausgenommen sind gemäss Bundesratsentscheid Berufslernende aus der Ukraine. Sie sollen in der Schweiz bleiben dürfen, bis sie ihre Lehre abgeschlossen haben. Beim Abschluss des Lehrvertrags haben Lehrbetriebe und Jugendliche somit die Gewissheit, dass die Lehre auch dann fortgesetzt und abgeschlossen werden kann, wenn der Bundesrat den Schutzstatus dereinst aufheben sollte.

Jugendliche mit Deutschniveau unter A1

Jugendliche mit Deutschniveau unter A1

Jugendliche mit Deutschniveau über A1

Jugendliche mit Deutschniveau über A1

Universitärer Hochschulzugang

Für Personen OHNE ukrainisches Reifezeugnis

Für Personen MIT ukrainischem Reifezeugnis

Ausbildungsbeiträge

Schulisches Personal