Amt für Migration und Integration
Unser Thema
Wir sind zuständig für dieses Thema.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Amt für Migration und Integration (MIKA) ist für alle ausländerrechtlichen Belange zuständig. Dazu gehören Bewilligungen für ausländische Personen, die im Kanton Aargau leben und arbeiten. Das MIKA ist für die Umsetzung der Integrationspolitik von Bund und Kanton verantwortlich und berät rückkehrwillige Ausländerinnen und Ausländer. Im Bereich der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit führt es arbeitsmarktliche Kontrollen durch und stellt als kantonales Koordinationsorgan den Vollzug der Schwarzarbeitsgesetzgebung sicher. Im Auftrag des Bundes obliegen dem MIKA auch Aufgaben gemäss Asylgesetzgebung, insbesondere im Bereich Wegweisungsvollzug.
Leitung und Team
Organigramm Amt für Migration und Integration (PDF, 1 Seite, 187 KB)
Sektionen
Sektion Aufenthalt
Die Sektion Aufenthalt regelt alle Fragen rund um Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für ausländische Personen. Sie prüft Gesuche um Erteilung oder Verlängerung von Ausweisen. Zudem prüft die Sektion anhand der geltenden gesetzlichen Vorschriften, ob eine Bewilligung erteilt bzw. verlängert werden kann oder ob sie unter Umständen entzogen werden muss. Ausserdem bearbeitet sie weitere Änderungen und Ereignisse im Aufenthaltsstatus, zum Beispiel Meldungen bei Umzug, Namens- oder Zivilstandsänderungen, Geburten oder Ausweiserneuerungen.
Sektion Erwerbstätige
Die Sektion Erwerbstätige prüft Gesuche für Arbeitsbewilligungen aller Nationalitäten, erteilt Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und verarbeitet Arbeitsmeldungen im EU/EFTA- sowie Asylbereich. Das eigene Inspektorat führt Lohnerhebungen und -prüfungen sowie Schwarzarbeitskontrollen durch, nimmt Hinweise zu Schwarzarbeit entgegen und sanktioniert insbesondere Verletzungen der Entsendevorschriften durch ausländische Betriebe. Die angegliederte Geschäftsstelle der Tripartiten Kommission ist für deren Sitzungen und die Umsetzung der Kommissionsentscheide im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung zuständig.
Sektion Asyl und Rückkehr
Die Sektion Asyl und Rückkehr ist in administrativer Hinsicht (Adressmutationen, Ausweisverlängerungen) für alle Personen zuständig, welche dem Kanton Aargau im Asylbereich zugewiesen sind. Sie ist zuständig für die Organisation von Ausreisen für Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich, welche die Schweiz aufgrund einer Wegweisung oder Landesverweisung verlassen müssen oder freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen
Sektion Integration und Beratung
Die Sektion Integration und Beratung ist für die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung auf kantonaler Ebene verantwortlich. Die Aktivitäten basieren auf dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) und der Integrationsagenda Schweiz (IAS). Zielgruppen sind zugezogene Ausländerinnen und Ausländer sowie Geflüchtete. Als kantonale Ansprechstelle für Integrationsfragen übernimmt die Sektion die Bereitstellung und Koordination der Programme im Integrationsbereich, stellt das Reporting gegenüber zuständigen Instanzen auf Ebene des Bundes und des Kantons sicher, verantwortet die Verwendung der Integrationsmittel sowie die Organisation der spezifischen Massnahmen inkl. Sensibilisierung der Regelstrukturen und Weiterbildung für Fachpersonen.
Sektion Dienste
Die Sektion Dienste übernimmt im Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zentrale Querschnitts- und Verwaltungsaufgaben. Sie ist zuständig für die Digitalisierung der eingehenden physischen Post, des Postversands und der Archivpflege. Ausserdem zuständig für Infrastruktur, IT-Betrieb sowie digitalisierungs-Projekte. Ebenso führt sie das Callcenter, die erste Anlaufstelle für die gesamte MIKA-Kundschaft. Die Mitarbeitenden des Callcenters beantworten eingehende Anrufe selbstständig oder leiten sie intern an die entsprechenden Fachbereiche weiter.
Offene Stellen
Lädt…