Hinweis:Kontingentierte Aufenthaltsbewilligung B für hochqualifizierte / spezialisierte Arbeitskräfte mit Status S
Für Personen, die im Kanton Aargau eine Erwerbstätigkeit als qualifizierte Spezialistin oder Spezialist ausüben, kann ein/e Arbeitgeber/in eine kostenpflichtige, kontingentierte Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die erwerbstätige Person muss grundsätzlich über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Tätigkeitsgebiet verfügen und orts- und branchenüblich entlöhnt werden. Die ausgeübte Tätigkeit muss im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen. Das bedeutet, dass in dem von der Erwerbstätigkeit betroffenen Wirtschaftszweig ein struktureller Mangel an qualifizierten Arbeitskräften bestehen muss (z. B. ICT, Gesundheitswesen usw.). Nur selbstständig erwerbende Personen können ihr Gesuch selbst einreichen.