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Migration & Integration

Von der Einreise bis zur Integration: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Migration, Aufenthalt, Einbürgerung und Integration im Kanton Aargau. Zudem stehen Angaben zu Angeboten und Dienstleistungen, Förderbeiträgen sowie spezifische Hinweise für Arbeitgebende zur Verfügung.

Hinweis:Kontingentierte Aufenthaltsbewilligung B für hochqualifizierte / spezialisierte Arbeitskräfte mit Status S

Für Personen, die im Kanton Aargau eine Erwerbstätigkeit als qualifizierte Spezialistin oder Spezialist ausüben, kann ein/e Arbeitgeber/in eine kostenpflichtige, kontingentierte Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die erwerbstätige Person muss grundsätzlich über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Tätigkeitsgebiet verfügen und orts- und branchenüblich entlöhnt werden. Die ausgeübte Tätigkeit muss im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen. Das bedeutet, dass in dem von der Erwerbstätigkeit betroffenen Wirtschaftszweig ein struktureller Mangel an qualifizierten Arbeitskräften bestehen muss (z. B. ICT, Gesundheitswesen usw.). Nur selbstständig erwerbende Personen können ihr Gesuch selbst einreichen.

Hinweis:Ersatzreisedokumente beantragen

Ersatzreisedokumente können ausschliesslich persönlich am Schalter des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) beantragt werden. Minderjährige sind mit ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter/Vertreterin zu erscheinen. Für die Beantragung von Reisedokumenten (Erstausstellung bzw. Verlängerung) kann ab sofort telefonisch ein Termin vereinbart werden. Bitte erscheinen Sie am Schalter des MIKA an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau.

Hinweis:Grenzgängerbewilligungen EU/EFTA für den Kanton Aargau digital über EasyGov beantragen

Der Kanton Aargau baut seine digitalen Behördendienstleistungen weiter aus. Neu können auch die Grenzgängerbewilligungen EU/EFTA als erste ausländerrechtliche Bewilligungskategorie online beantragt werden. Die Unternehmen sollen von einem benutzerfreundlichen Gesuchsverfahren profitieren und administrativ entlastet werden. Registrierung unter https://www.easygov.swiss

Hinweis:Vereinfachte Arbeitsaufnahme für Schutzbedürftige mit Status S

Der Arbeitgebende bzw. Selbständigerwerbende muss jede Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit sowie jeden Stellenwechsel von Schutzbedürftigen mit Status S rechtzeitig melden. Die Meldung ist kostenlos und ersetzt das frühere Bewilligungsverfahren.

Aktuelles

Extranet für Gemeinden

Das Extranet für Gemeinden ist unter folgendem Link erreichbar:

Zum Extranet