Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich infolge einer Beschwerde der Firma Syngenta mit der Rechtmässigkeit der Entscheide des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betreffend Chlorothalonil. Namentlich geht es darum, ob die BLV-Einstufung von Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend im Dezember 2019 zu Recht erfolgte und ob die Bezeichnung der Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevante Pflanzenschutzmittel-Metaboliten rechtlich gesehen korrekt ist. Erst im Hauptentscheid wird das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) über diese beiden Aspekte befinden. Das BVGer hat aber zwei Zwischenverfügungen vorgenommen (24. August 2020 und 15. Februar 2021). Aufgrund dieser Zwischenverfügungen liegt aktuell die folgende Situation vor:
Während der Rechtshängigkeit des Beschwerdeverfahrens darf Chlorothalonil seitens Bundesbehörden nicht mehr als wahrscheinlich krebserregender Stoff bezeichnet sein und die Chlorothalonil-Abbauprodukte dürfen nicht mehr als relevante Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukte aufgeführt werden.
Nur relevante Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukte sind in Trinkwasser mit einem Höchstwert geregelt. Für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser gilt deshalb zurzeit kein Höchstwert mehr. Die Wasserversorger sind nicht mehr verpflichtet, ihre Wasserressourcen und das abgegebene Trinkwasser auf Rückstände von Chlorothalonil zu untersuchen. Obwohl diese Pflicht nicht mehr besteht, erachtet unser Amt eine periodische Messung als wertvoll. Wir haben den Wasserversorgern deshalb empfohlen, die Beprobungen weiterzuführen.
Unabhängig von den Zwischenverfügungen des BVGer besteht nach wie vor keine Einschränkung der Konsumtauglichkeit des Trinkwassers. Zwar sind im Leitungswasser vielerorts Stoffe aus Landwirtschaft, Verkehr, Industrie oder Abwasser in sehr geringen Spuren nachweisbar (Mikroverunreinigungen). In allen Aargauer Gemeinden ist das Leitungswasser aber dennoch von guter Qualität und für alle Lebensmittelzwecke uneingeschränkt geeignet.
Auskunft über die Trinkwasserqualität spezifisch in den kommunalen Versorgungsgebieten geben die Gemeindeverwaltungen oder Wasserversorgungsbetriebe. Sie informieren die Konsumentinnen und Konsumenten ihres Versorgungsgebiets mindestens einmal jährlich umfassend über die Trinkwasserqualität und geben auf Anfrage auch zusätzliche Auskünfte.