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Trink- & Badewasser

Trinkwasser

Zur Lebensmittelkontrolle gehört selbstverständlich auch die Überwachung unseres wichtigsten Lebensmittels, des Trinkwassers. Konsumentinnen und Konsumenten sollen vor einer Gesundheitsgefährdung durch verunreinigtes Trinkwasser geschützt werden. Dazu wird nicht nur das Trinkwasser analysiert, auch die technischen Anlagen unterstehen der Kontrolle und werden regelmässig inspiziert.

Die eidg. Lebensmittelverordnung regelt die Anforderungen, die bezüglich Mikroorganismen und chemischen Inhalts- oder Fremdstoffen an Trinkwasser gestellt werden. Das Trinkwasser muss diesen Anforderungen jederzeit, das heisst unabhängig von den jahreszeitlichen Schwankungen und den zivilisatorischen Aktivitäten, entsprechen. Dazu muss der Schutz dieses wichtigen Lebensmittels vor Verunreinigungen von der Gewinnung im Einzugsgebiet des Quell- oder Grundwassers über den Transport, die Speicherung im Reservoir und die Verteilung im Leitungsnetz gewährleistet sein. Als erforderlicher Stand der Technik gelten für Anlagen zur Trinkwasserversorgung die Regelwerke des Schweizerischen Verbandes des Gas- und Wasserfaches SVGW.

Was wir tun

  • Periodische Inspektion der technischen Anlagen von Wasserversorgungen
  • Überprüfung der Qualitätssicherungsdokumente
  • Bakteriologische, physikalische und chemische Kontrollmessungen
  • Unterstützung bei Problemen, welche die hygienische Sicherheit gefährden oder in Fällen von Verunreinigungen des Wassers. Zusammen mit den verantwortlichen Personen werden die erforderlichen Massnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit zur Behebung des Problems überwacht
  • Beurteilung von Baugesuchen in trinkwasserhygienischen Belangen
  • Analytische Untersuchungen von Trinkwasserproben im Rahmen der Eigenkontrollen als Dienstleistungsangebot an kommunale und private Wasserversorgungen

Aktuelles

Projekt «Planung Trinkwasserversorgungssicherheit»

Wie der Trinkwasserbedarf auch in Zukunft gedeckt werden kann, ist eine wichtige Frage, denn der Klimawandel betrifft nicht nur die ansteigende Temperatur, sondern auch eine Veränderung des Niederschlagregimes und somit der Wasserverfügbarkeit. Die Bezügerinnen und Bezüger auch in Phasen anhaltender Trockenheit und bei Unwettern mit Starkniederschlag mit ausreichend einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen, ist eine zunehmend anspruchsvolle Aufgabe der Wasserversorgungen. Mit dem kantonalen Projekt "Planung Trinkwasserversorgungssicherheit (PTS)" werden optimale Voraussetzungen für eine in allen Aargauer Gemeinden langfristig abgesicherte Trinkwasserversorgung geschaffen. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden umgesetzt. Seitens Kanton sind die Fachpersonen des Amts für Verbraucherschutz (AVS) und der Abteilung für Umwelt (AfU) beteiligt.

Projektziele

  • Trinkwasser auch in Zukunft zu jeder Zeit in genügender Menge und guter Qualität in allen Aargauer Gemeinden
  • Minimierung lokaler Engpässe durch Nutzung von regional vorhandenen ergiebigen Wasserressourcen
  • Hohe Robustheit und Resilienz gegenüber extremen Wetterlagen durch stabiles Netzwerk und koordinierte Zusammenarbeit der kommunalen Wasserversorger innerhalb von Wasserversorgungsregionen
  • Optimale Ausrichtung der Wasserversorgungsregionen auf vorhandene Wasserressourcen, Wasserbedarf, bestehende Struktur und Vernetzung der Wasserversorger
  • Zwei hydrologisch voneinander unabhängige Standbeine für die Wasserbeschaffung in allen Versorgungen der Region

Projekt PTS inkl. Zeitplan (PDF, 2 Seiten, 813 KB)

Präsentation PTS vom 2. November 2021 (PDF, 36 Seiten, 2,7 MB)

Schadstoffe im Trinkwasser

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Trinkwasser der Aargauer Wasserversorgungen ist ein hochwertiges und gleichzeitig kostengünstiges Lebensmittel. Es ist das am besten kontrollierte Lebensmittel unserer Ernährung und für Menschen jeden Alters und die Lebensmittelproduktion uneingeschränkt geeignet.
  • Das Vorsorgeprinzip ist bei einem so wichtigen Grundnahrungsmittel wie dem Trinkwasser besonders wichtig. Strenge Anforderungswerte, die einen hohen Sicherheitsfaktor gegenüber negativen Auswirkungen auf die Gesundheit bieten, tragen zu einem dauerhaften, weitreichenden Schutz des Trinkwassers vor unerwünschten Stoffen und Organismen bei.
  • Organische chemische Stoffe, die ins Grundwasser und nachfolgend in das Trinkwasser gelangen, können heute viel umfangreicher und präziser festgestellt werden als noch vor wenigen Jahren. Die neuen Analysenergebnisse können verunsichern und Zweifel bezüglich der Bekömmlichkeit des Trinkwassers aufwerfen. Diesbezüglich ist aber zu betonen, dass nicht nur die Spurenanalytik Fortschritte gemacht hat, sondern dass auch die toxikologische Beurteilung von nachweisbaren Stoffen ausgebaut wurde und heute eingehender erfolgt als früher. Bei als konsumfähig beurteiltem Trinkwasser ist deshalb ein hohes gesundheitliches Sicherheitsniveau gewährleistet, das den berechtigten diesbezüglichen Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung trägt.
  • Bei Überschreitung eines lebensmittelrechtlich festgelegten Höchstwerts muss unterschieden werden zwischen unmittelbar gesundheitsgefährdenden Situationen und Situationen ohne unmittelbare Gesundheitsgefährdung. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht zum Beispiel bei einer Verunreinigung des Trinkwassers mit Fäkalkeimen oder bei einer zu hohen Arsen-Konzentration. Im Zusammenhang mit vorsorglich tief angesetzten Höchstwerten von chemischen Schadstoffen hingegen ist eine Überschreitung des Höchstwerts im Trinkwasser zwar ein Qualitätsmangel, aber nicht unmittelbar gesundheitlich problematisch. Ein Beispiel hierfür sind Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln.
  • Wenn Trinkwasser einen Qualitätsmangel aufweist, muss der Mangel behoben und die Absicherung wieder auf das hohe Niveau der Trinkwasserversorgung in der Schweiz gebracht werden. Die Wasserversorgungen, die Kantone und der Bund tragen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Massnahmen zur Erreichung der diesbezüglichen Ziele bei. Als kantonale Vollzugsbehörde legen wir die Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen immer unter Wahrung der Verhältnismässigkeit fest, das heisst mit Berücksichtigung des Gesundheitsrisikos.

Weiterführende Informationen zu spezifischen Stoffgruppen finden Sie in den Faktenblättern unter der Rubrik "Mehr zum Thema". Aktuell z.B. «Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser», «Metolachlor-Abbauprodukte in Trinkwasser», «PFAS in Trinkwasser»