Schutzräume
Bei einem Schutzraum handelt es sich um eine Schutzbaute in einem öffentlichen Gebäude oder privaten Wohnhaus. Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen.
FAQ zu Schutzräumen
Welchem Schutzraum bin ich zugeteilt?
Die Zuweisungsplanung im Kanton Aargau wird aufgrund von Zu- und Wegzügen, Geburten und Todesfällen sowie verfügbaren Schutzplätzen wöchentlich aktualisiert. Eine Bekanntgabe der Zuweisung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.
Wie lange kann ich in einem Schutzraum bleiben?
Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tage) ermöglichen. Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ zu Schutzräume für die Bevölkerung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS).
Sind für Menschen ohne ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder Touristen Schutzplätze vorgesehen?
Nein, vorgesehen ist dies nicht: Berechnungsgrundlage für die Schutzraumplanung ist die ständige Wohnbevölkerung (mit einem Aufenthalt im Land von über einem Jahr). Im Ernstfall würde aber natürlich versucht, alle Schutzsuchenden unterzubringen.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ zu Schutzräume für die Bevölkerung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS).
Können Tiere in den Schutzraum mitgenommen werden?
Die Schutzräume sind grundsätzlich nicht dafür konzipiert, auch Haustiere aufzunehmen. Im Einzelfall, abhängig etwa von der Grösse und der Belegung eines Schutzraums und auch der Art des Tieres, ist es aber nicht ausgeschlossen, dass ein Haustier mitgenommen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ zu Schutzräume für die Bevölkerung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS).
Wie darf ich den Schutzraum im Alltag nutzen?
Der Schutzraum kann im Alltag beispielsweise als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum oder Archiv genutzt werden. Bei dieser zivilschutzfremden Nutzung sind die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit, Elektroinstallationen, Brandschutz etc. zu beachten und es dürfen keine Veränderungen an der Schutzraumhülle (Boden, Wände, Decke), den Panzertüren und Panzerdeckeln sowie dem Belüftungssystem vorgenommen werden.
Projekte für bauliche Anpassungen und Veränderungen an der Struktur und an den technischen Schutzbausystemen sind von der Abteilungs Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) bewilligen zu lassen.
Weitere Informationen zum Schutzraum finden Sie in der Broschüre Der Schutzraum (PDF, 768 KB)des Bundesamts für Bevölkerungsschutz.
Wie viele Schutzplätze müssen bei einem Bauvorhaben erstellt werden?
Schutzplätze im Wohnungsbau
Für 2/3 der Zimmer ist ein Schutzplatz zu erstellen. Für die Berechnung werden immer nur die ganzen Zimmer gezählt. Die Planung (Gestaltung Raumgrösse und Abmessungen) der Schutzräume erfolgt nach der TWP 1984 (PDF, 2,8 MB).
Schutzplätze in Spital, Alters- oder Pflegeheim
Pro Patientenbett ist ein Schutzplatz zu erstellen. Die Planung der Schutzräume erfolgt nach der TWS 1982 (PDF, 968 KB) (Kapitel 4).
Wie erfolgt die Genehmigung eines Schutzraums?
Projektgenehmigung
Die kompletten Baugesuchunterlagen sind via Gemeinde zur Prüfung einzureichen. Die Gemeinden können uns digitalen Unterlagen via eBau, Teams-Kanal oder per E-Mail zustellen.
Statische Berechnungen, Schalungs- und Bewehrungspläne sowie Eisenlisten
Statische Berechnungen, Schalungs- und Bewehrungspläne sowie Eisenlisten sind der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) spätestens 6 Wochen vor Baubeginn digital zur Genehmigung einzureichen.
Leitungsdurchführungen / Bauliche Veränderungen
Die Unterlagen sind der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) digital bis spätestens 6 Wochen vor Baubeginn einzureichen.
Wird der Bau eines Schutzraums subventioniert?
Die Kosten für den Bau von privaten Schutzplätzen bzw. eines privaten Schutzraums gehen zu Lasten der Eigentümerschaft.
Der Bau von öffentlichen Schutzplätzen bzw. Schutzräumen für Gemeinden kann über Ersatzbeiträge finanziert werden. Stand heute vergütet der Kanton Aargau pro gebauten Schutzplatz einen Pauschalbetrag in der Höhe von Fr. 1'400.00.
Antrag zur Freigabe von Ersatzbeiträgen
Mit dieser Pauschale werden die anerkannten Mehrkosten eines Schutzraums gegenüber einem normalen Keller finanziert. Dazu gehören die Mehrkubatur des Betons, ein erhöhter Bewehrungsgehalt, die Mehrkubatur infolge Fluchtröhre und Notausstiege, die Schutzraumbauteile, die Schutzraumeinrichtungen und die zusätzlichen Honorare der Planerinnen und Planer.
Was tun bei hoher Raumfeuchtigkeit / schlechtem Raumklima in einem Schutzraum?
Die Eigentümerschaft ist für den Unterhalt des Schutzraumes verantwortlich (Art. 65 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) und somit auch für die Raumfeuchtigkeit und das Raumklima.
Tipps für im Sommer (warme Jahreszeit)
- Den Panzerdeckel geschlossen halten. So kann verhindert werden, dass warme Luft von aussen auf die kühle Luft im Schutzraum trifft und sich Kondenswasser bildet.
- Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Schutzraum mit geeigneten Messstationen im Auge behalten.
- Zusätzlich kann der Einsatz von einem Entfeuchter erforderlich sein. Dabei kann wie folgt vorgegangen werden:
Checkliste Entfeuchter im bestehenden Schutzraum (PDF, 284 KB) - Wenn möglich, das Ventilationsaggregat in den kühlen Tagesstunden laufen lassen (04.00–05.00 Uhr). So kann verhindert werden, dass weitere Feuchtigkeit in den Schutzraum gelangt.
Tipps für im Winter (kalte Jahreszeit)
- Den Panzerdeckel offen lassen, inkl. Gittereinsatz (verhindert, dass Krichtiere in den Schutzraum gelangen). Die Lufttemperatur aussen ist kühler als im Schutzraum. Dies hat bis auf die Kälte keinen negativen Einfluss auf den Schutzraum.
- Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Schutzraum mit geeigneten Messstationen im Auge behalten.