Die Schadensminderung umfasst Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Risiken des Suchtmittelkonsums zu verringern und damit körperliche, psychische und soziale Schäden zu minimieren. Es geht um die Verringerung der negativen Folgen des Suchtmittelkonsums für die Konsumierenden und für die Gesellschaft.
Angebote zur Schadensminderung
Opiatsubstitution
Unter einer substitutionsgestützten Behandlung wird die strukturierte, systematisch geplante und durchgeführte Behandlung von Opioidabhängigen verstanden, wobei das Medikament nur ein Element innerhalb eines umfassenden Behandlungsplans darstellt. Substitutionsbehandlungen verfolgen in erster Linie das Ziel, eine gesundheitliche und soziale Stabilisierung einer abhängigen Person zu erreichen. Betäubungsmittelgestützte Substitutionsbehandlungen mit Opioiden (Methadon, Levomethadon, Buprenorphin oder Morphin) bedürfen einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung wird auf Antrag des behandelnden Arztes / der behandelnden Ärztin patientenbezogen vom Kantonsärztlichen Dienst erteilt.
Benzodiazepine sind psychotrope Stoffe und gehören zu den dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten Substanzen. Die Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen mit Benzodiazepinen erfordert eine kantonale Bewilligung. Diese wird der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt patientenbezogen vom Kantonsärztlichen Dienst erteilt.