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8. Situationsbedingte Leistungen

8.8 Schule, Kurse, Ausbildung, Fort- und Weiterbildungen

Die Frage, ob ausbildungsbedingte Mehrkosten und der Lebensunterhalt während einer Ausbildung zum sozialen Existenzminimum gehören, hängt davon ab, ob die konkrete Ausbildung für die Existenzsicherung nötig ist. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn die Ausbildung eine unentbehrliche Grundlage für die spätere Erwerbsfähigkeit darstellt. Massgebende Kriterien sind das Alter der unterstützten Person, ihr Ausbildungsstand und die Art der Ausbildung. Generell lässt sich festhalten, dass der Unterstützungsanspruch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiter geht als bei älteren Erwachsenen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird im Rahmen der Sozialhilfe eine Erstausbildung finanziert (vgl. Kapitel 8.8.2 Erstausbildung).