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18. Integration

18.2 Berufliche Integration

Die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) haben auch den Auftrag, stellensuchende Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosentaggeld zu unterstützen. Somit können Personen, die Sozialhilfe beziehen und arbeitsfähig sind, durch die Sozialdienste beziehungsweise durch die Sozialbehörde beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet werden. Diese Massnahme kann auch mit Auflagen und Weisungen verbunden werden. Für die Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen Gemeinde, RAV und Sozialhilfebeziehenden können sich die Gemeinden an die zuständige RAV wenden.

Oft benötigen junge Menschen oder Migrantinnen und Migranten, welche noch nie im Schweizer Arbeitsmarkt Erfahrungen haben sammeln können, sowie Personen, welche schon lange nicht mehr am Arbeitsmarkt teilnehmen, einen Aufbau oder eine Stabilisierung in einem entsprechenden Integrationsprogramm. Im Kanton Aargau bieten diverse Organisationen qualifizierte Programme an. Gemäss § 41 Abs. 1 SPG können die Gemeinden Sozialhilfebeziehenden die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen ermöglichen. Darunter sind auch Arbeitsmarktprogramme zu verstehen.

Nachfolgend werden die grössten Organisationen für die berufliche Integration im Kanton Aargau aufgeführt (die Liste ist nicht abschliessend):

Der Kanton und die Gemeinden können die Wiedereingliederung von stellensuchenden Personen, die Sozialhilfe beziehen, mit Einarbeitungszuschüssen an Arbeitgebende fördern (vgl. § 41b SPG).

Das Fehlen einer beruflichen Erstausbildung ist ein Armutsrisiko. Die ask! Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf bietet als offizielle Fachstelle Beratungen für eine Erstausbildung an. Diese Dienstleistungen sind seit dem 1. Januar 2016 kostenpflichtig. Die Sozialdienste der Gemeinden haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein Erlassgesuche bei ask einzureichen.

Unter dem Namen „Kooperation Arbeitsmarkt“ arbeiten die Invalidenversicherung (IV) der SVA Aargau und die RAV des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) mit interessierten Gemeinden systematisch und intensiv zusammen. Im Rahmen des Projektes AMIplus (vgl. Kapitel 18.2.2) können Gemeinden/Sozialdienste ein RAV mit der Arbeitsintegration von Sozialhilfebeziehenden beauftragen.