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Erholungsraum Wald

Spiele im Wald

Im Wald sind keinerlei Schiessübungen, -spiele oder -veranstaltungen zulässig. Für Zeltlager und Veranstaltungen braucht es das Einverständnis der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers.

Bogenschiessen, Softair und Paintball

Im Wald sind keinerlei Schiessübungen, -spiele oder -veranstaltungen erlaubt. Die Zugänglichkeit für andere Waldbenutzerinnen und Waldbenutzer darf nicht eingeschränkt werden (Art. 699 ZGB) – ohne grossräumige Absperrungen für die Sicherheit der Waldbesuchenden gestützt auf das Waffengesetz sind solche Aktivitäten nicht durchführbar. Fest eingerichtete Trainingsplätze sind im Wald nicht bewilligbar.

Spiele, Anlässe und Lager

Für organisierte Veranstaltungen, die über das Betretungsrecht im ortsüblichen Umfang hinausgehen (siehe öffentliche Zugänglichkeit des Waldes), ist die Zustimmung der betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer erforderlich. Für Zeltlager muss immer das Einverständnis der betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer eingeholt werden. Gewisse Veranstaltungen unterstehen ausserdem der Bewilligungspflicht.