Hinweis:Feuerungsanlagen müssen periodisch kontrolliert werden.
Die Feuerungskontrolle ist in der LRV im Anhang 3 umfassend geregelt. Die LRV legt auch detaillierte Anforderungen an die Feuerungsanlagen (Anhang 4), die Brennstoffe (Anhang 5) und die Kamine (Anhang 6) fest.