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Luft

Feuerungen und Heizungen

Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist festgelegt, dass Feuerungen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen usw.) alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen. Anlagen, die den Anforderungen der LRV nicht beziehungsweise nicht mehr genügen, müssen saniert werden.

Der Neubau, die Einrichtung oder die Änderung von Feuerungsanlagen sind bewilligungs- beziehungsweise meldepflichtig. Die Kamine der Feuerungsanlagen haben neben den Bestimmungen des Brandschutzes auch die Empfehlungen der Luftreinhaltung einzuhalten.

Datenblatt Inbetriebnahme Öl- und Gasfeuerung

Datenblatt Inbetriebnahme Holzfeuerung

FAQ

Wer ist der amtliche Feuerungskontrollierende meiner Gemeinde?

Wo bekomme ich eine Vignette?

Vignetten und Messrapportblöcke werden von der Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau (KFA), Gaswerkstrasse 5, 5201 Brugg gegen Rechnung abgegeben.
Vignette

Wo kann ich eine Feuerungsanlage anmelden?

Über die Dienstleistung "Holzfeuerung anmelden".

Wie melde ich einen Mitarbeiter zur Feuerungskontrolle im Kanton Aargau an?

Die Zulassung für Feuerungskontrollierende erfolgt direkt durch die Feuko.
Anforderungen an die Ausbildung