Im Sinne von Art. 46 USG (Auskunftspflicht) ist die Fertigstellung einer Öl- oder Gasfeuerung > 1 MW Feuerwärmeleistung der Abteilung für Umwelt, Sektion Luft und Lärm, zu melden.
Feuerungen und Heizungen
Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist festgelegt, dass Feuerungen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen usw.) alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen. Anlagen, die den Anforderungen der LRV nicht beziehungsweise nicht mehr genügen, müssen saniert werden.
Der Neubau, die Einrichtung oder die Änderung von Feuerungsanlagen sind bewilligungs- beziehungsweise meldepflichtig. Die Kamine der Feuerungsanlagen haben neben den Bestimmungen des Brandschutzes auch die Empfehlungen der Luftreinhaltung einzuhalten.
Datenblatt Inbetriebnahme Öl- und Gasfeuerung
Datenblatt Inbetriebnahme Holzfeuerung
FAQ
Wer ist der amtliche Feuerungskontrollierende meiner Gemeinde?
Wo bekomme ich eine Vignette?
Vignetten und Messrapportblöcke werden von der Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau (KFA), Gaswerkstrasse 5, 5201 Brugg gegen Rechnung abgegeben.
Vignette
Wo kann ich eine Feuerungsanlage anmelden?
Über die Dienstleistung "Holzfeuerung anmelden".
Wie melde ich einen Mitarbeiter zur Feuerungskontrolle im Kanton Aargau an?
Die Zulassung für Feuerungskontrollierende erfolgt direkt durch die Feuko.
Anforderungen an die Ausbildung
- Berechtigte Messfirmen im Kanton Aargau
- Liste der amtlichen Feuerungskontrollierenden der Gemeinden im Kanton Aargau
- Empfehlungen über die Mindesthöhen von Kaminen über Dach (PDF, 23 Seitem, 1,3 MB)
- Feuern mit Holz - gewusst wie (PDF, 819 KB)
Datenblätter / Meldeblätter Inbetriebnahme
Weisungen Feuerungskontrolle / Emissionsmessungen
- Emissions-Messempfehlungen
- Weisung zur Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW in den Gemeinden des Kantons Aargau (PDF, 14 Seiten, 9,5 MB)
- Weisung zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW in den Gemeinden des Kantons Aargau (PDF, 5 Seiten, 91 KB)
- Emissionsbegrenzungen für Feuerungsanlagen bis 1000 kW (Gas + Öl) (PDF, 2 Seiten, 34 KB)
- Emissionsmessung bei Feuerungen für Öl, Gas und Holz