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Informationen für Beratende

Förderung GEAK Plus und Vorgehensberatung BFE

Energieberater_Sven

Gebäudeanalysen sind gefragter denn je. Hier erfahren Sie, wie Sie als Beratungsperson im Aargau GEAK-Plus-Beratungen und Vorgehensberatungen gemäss Pflichtenheft BFE fördern lassen können.

Neu erfolgt die Beratungsförderung im Kanton Aargau rein digital. Nach der Prüfung des eingereichten Beratungsberichtes werden die Fördergelder direkt ausbezahlt. Dies alles erfolgt über das SmartService-Portal des Kantons Aargau

Beratungsförderung im SmartService-Portal

Bitte registrieren Sie sich als Beratungsperson einmalig auf ag.ch (oben rechts auf "Anmelden") und danach im SmartService-Portal(öffnet in einem neuen Fenster).

Nach der Registrierung können Sie direkt die Beratung erfassen und erkennen, ob sie grundsätzlich förderberechtigt ist.

Bitte beachten Sie die Anleitung (PDF, 1,0 MB) und das Erklärvideo.

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.

Bedingungen für die Förderung

  • Kostengutsprache für Förderung vor Erstellung des GEAK Plus.
  • Das betreffende Gebäude ist älter als 15 Jahre.
  • Der Bericht wird dem Leistungsempfänger erläutert.
  • Der GEAK Plus muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Kostengutsprache erstellt und abgerechnet werden.
  • Der GEAK Plus erfüllt die Anforderungen gemäss Pflichtenheft des Vereins GEAK (siehe unten unter „Mehr zum Thema") und bietet Kunden auch dann einen Mehrwert, wenn der GEAK Plus für das Beantragen von Fördergeldern im Rahmen des Gebäudeprogrammes dient.
  • Gebäudeanalysen nach dem BFE-Pflichtenheft werden ebenfalls gefördert.