Förderbeiträge für Energieberatungen durch Beratungspersonen beantragen
Energieberaterinnen und Energieberater können Förderbeiträge für ihre Beratungsleistungen beantragen. Diese Beiträge sind direkt an die Kundschaft weiterzugeben. Förderbeiträge werden nur an Beratungspersonen ausbezahlt.
Voraussetzungen
Förderbeiträge für Beratungen werden im Aargau nur an qualifizierte Beratende ausbezahlt. Ratsuchende Personen wenden sich bitte an ihre Beratungsperson.
Alle Beratungspersonen müssen sich einmalig registrieren: Registrieren
Ablauf
Qualifizierte Beratende erfassen vorab eine oder mehrere Beratungen mit einem oder mehreren Gebäuden im System. Erfüllen die Berichte die entsprechenden Vorgaben wird das Fördergeld innerhalb von 30 Tagen direkt ausbezahlt.
Benötigte Unterlagen
Jede Auszahlung eines Fördernbeitrags benötigt einen abgeschlossenen Beratungsbericht mit entsprechenden Beilagen. Diese sind vom Beratungsprodukt abhängig und werden im Prozess genannt.
Fristen und Termine
Wir erwarten, dass eine Beratung spätestens sechs Monate nach der Erfassung abgeschlossen wird.
Anleitungen
Ein kurzes Erklärvideo finden Sie hier: VIDEO (MP4, 64,6 MB)
Rechtliche Grundlagen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge.
Datenschutz
Die Daten werden nur für für die Kontrolle der Förderberechtigung und statistisch für die Weiterentwicklung des Angebotes verwendet.