Sonnenbaden am Hallwilersee
Bootshäuser, die auf Pfählen am Seeufer stehen, gehören heute zum vertrauten Landschaftsbild rund um den Hallwilersee. Sie erzählen vom Aufkommen des Ferien- und Wochenendhauses im frühen 20. Jahrhundert. Zugleich sind sie ein wichtiger Zeitzeuge für den Nutzungskonflikt zwischen der entstehenden Freizeitkultur und dem Landschaftsschutz. Aus den Konzessionsakten der 1920er- und 30er-Jahre ergeben sich Einblicke in die damaligen Auseinandersetzungen.
Gefördert durch die allgemeine Motorisierung, setzte am Hallwilersee schon in den 1920er-Jahren der Bau von Wochenend- und Ferienhäusern ein. Einen eigentlichen Boom erlebten vor allem die Bootshäuser. Bei den Kleinbauten, die in den Akten jeweils als "Schiffhütte und Sonnenbad" oder auch als "Bad- & Boothaus" bezeichnet sind, handelt es sich durchwegs um Holzgerüstbauten mit Bretterverschalung, die auf Betonpfählen im flachen Seegrund fundiert und über Holzstege vom Ufer zugänglich sind. Darunter finden sich einfache Bootseinstellhütten wie auch zweistöckige Gebäude, die über dem Bootsplatz einen Aufenthaltsraum samt Sonnen- und Aussichtsterrasse besitzen. Unterschiedlich aufwendig ausgestaltet, wurden die Bauten meist von Zimmerleuten realisiert, in einigen Fällen auch von Architekten. Bauherren waren in der Regel Gewerbler, teilweise auch Kleinindustrielle aus der näheren Umgebung.
Vom Heimatstil zum Neuen Bauen
Ein Bootshaus, das sich gestalterisch von seinen Nachbarbauten abhebt, steht in der Beinwiler Steinismatt. 1926 vom Aarauer Architekten Emil Wassmer für einen Beinwiler Tabakfabrikanten erbaut, ist es mit sorgfältig komponierten Details ganz im Sinn des Heimatstils gestaltet.
Wie andere Baugattungen zeichnen auch die Bootshäuser den allgemeinen Wandel der Architekturformen nach. An die Stelle des Heimatstils treten wenige Jahre später die kubisch reduzierten Formen des Neuen Bauens. Ganz in diesem Sinn gestaltet ist etwa das weiter nördlich, nahe der Gemeindegrenze zu Birrwil gelegene Bootshaus von 1936.
Ein Fertighaus oder doch nicht
Eine spezielle Entstehungsgeschichte hat ein Rundbau, der in Birrwil unterhalb des Schwaderhofs im See steht. Es handelt sich um einen Prototyp für ein Serienhaus, der von Architekt Guido Wildi aus Reinach für den Dürrenäscher Korkfabrikanten Karl Alpsteg projektiert wurde und so auf die damals aktuellen Versuche zur Industrialisierung des Bauens verweist. 1931 wurde der Kleinbau auf der Berner Hygiene- und Sportausstellung "Hyspa" gezeigt; der zugehörige Werbeprospekt stellte das auf den Namen "Bel Etage" getaufte Wochenendhaus samt Sommerfrischlerin und obligater Schweizer Fahne an einem Seeufer mit Alpenkulisse dar.
Zur beabsichtigten Serienfertigung kam es schliesslich nicht. Fabrikant Alpsteg setzte sein Werbebild aber immerhin für sich selbst um, indem er den Prototyp 1932 am heimischen Hallwilersee aufstellen liess.
Wochenendhäuser versus Landschaftsschutz
Was für den Ferienhausbau ganz allgemein gilt, liess sich am Hallwilersee schon in den 1920er- und 30er-Jahren beobachten: dass der Bauboom die landschaftliche Schönheit bedrohte, von der er selbst angetrieben war. Die "Bade- und Wochenendhäuschen", so konnte man 1944 in der Zeitschrift "Heimatschutz" lesen, "frassen sich in den Schilf hinein, versperrten die lieblichen Uferwege und drohten Hang und Halde wie wucherndes Unkraut rücksichtslos zu überfallen“. Fotos illustrierten die zunehmende Verbauung der Seeufer, wobei der Birrwiler Serienhaus-Prototyp ebenso auf Kritik stiess wie der angeführte Beinwiler Heimatstilbau.
Der Kanton bemühte sich deshalb schon 1930, den Bau der Bootshäuser mit gestalterischen Bauvorschriften zu reglementieren. 1935 wurde für den Hallwilersee eine der ersten Landschaftsschutzverordnungen der Schweiz in Kraft gesetzt. Sie unterstellte einige wenige Zonen einem generellen Bauverbot, während für die übrigen Gebiete besondere Bauvorschriften galten. Das Ende des Bootshausbaus brachte 1955/56 die strengere zweite Schutzverordnung, die sich wie die erste allerdings nur auf den aargauischen Teil des Sees bezog. Erst 1966 wurde auf Bundesebene das Natur- und Heimatschutzgesetz erlassen.