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Inventare

Inventar der kommunalen Schutzobjekte (Bauinventar)

Das Bauinventar enthält eine systematische Bestandsaufnahme von kommunal schützenswerten Bauten und Kulturobjekten im Kanton Aargau. Für die Pflege der kommunalen Schutzobjekte ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Die Kantonale Denkmalpflege unterstützt sie dabei, indem sie die die Baudenkmäler von kommunaler Bedeutung erfasst und zuhanden der Gemeinde in einem Bauinventar dokumentiert.

Zusätzlich zum Inventar der kantonalen Denkmalschutzobjekte werden im Bauinventar (ehemaliges Kurzinventar) die kommunal schützenswerten Bauten und Kulturobjekten geführt. Diese werden von der Kantonalen Denkmalpflege nach einheitlichen Kriterien gemeindeweise erfasst, dokumentiert und gewürdigt (Verordnung zum Kulturgesetz § 26 Abs. 2). Aufnahme finden Objekte, die baugeschichtlich, typologisch, künstlerisch oder aufgrund ihrer Stellung im Ortsbild für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind. Das Bauinventar kann bei der Kantonalen Denkmalpflege oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Bei den ab 2010 aktualisierten Gemeinden sind sämtliche Inventarobjekte ohne Bilddokumentation auch im Online-Inventar der Kantonalen Denkmalpflege ersichtlich.

Das Bauinventar ist ein Hinweisinventar, welches den Gemeindebehörden und dem Kanton als Grundlage für die Ortsplanung und für baurechtliche Entscheide dient. Für den Grundeigentümer entfaltet es keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Eine Umsetzung hat in geeigneter Form im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung zu erfolgen.

Für das Baubewilligungsverfahren bei kommunalen Schutzobjekten ist die Gemeinde zuständig.

Neues aus dem Bauinventar: Kurzberichte aus dem Bauinventar

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