Zwischen Stuhl und Bank
Der Kanton Aargau fühlte sich dem Ideal der Aufklärung verpflichtet und betrachtete das Erziehungswesen deshalb als wichtige staatliche Aufgabe. Die Erziehungsbehörde gehört auch zu den ältesten Institutionen des Kantons. Trotz grosser staatlicher Anstrengungen in der Schulbildung kamen nicht alle Kinder in den Genuss einer Schulbildung.
Viele Kinder blieben vom Schulbesuch ausgeschlossen, weil sie wegen einer Behinderung als bildungsunfähig galten, aus Armut kein Schulgeld bezahlen konnten oder weil ihre Familien auf den Verdienst aus der Fabrikarbeit angewiesen waren.
Armenschulen und Heime

Private Erziehungsanstalten sprangen in die Lücke. Diese wurden später vom Staat unterstützt oder sogar verstaatlicht. Andere Institutionen verschwanden nach einiger Zeit wieder.
Taubstummenanstalten

Oftmals musste vor der Gründung einer privaten Bildungsinstitution viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Bei Kindern mit Behinderungen, wie den damals als "Taubstumme" bezeichneten Gehörlosen, musste etwa erst die Bildungsfähigkeit nachgewiesen werden, bevor Taubstummenanstalten zu ihrer Ausbildung entstanden.
Die Armenerziehungsanstalten entstanden aus dem Bedürfnis, die Armut zu lindern oder die "Vererbung der Armut" von den Eltern auf die Kinder zu verhindern.
Fabrikschulen

Mit der zunehmenden Industralisierung und Mechanisierung war auch die Zahl der in den Fabriken arbeitenden Kinder gestiegen. Schon bald wurde auf die mangelnde Schulbildung sowie auf die körperliche, geistige und moralische Verwahrlosung dieser Kinder hingewiesen.
Mit der Errichtung von Fabrikschule sollte den Kindern ein Mindestmass an schulischer Ausbildung ermöglicht werden. Am 1. Mai 1828 erliess der Kleine Rat dazu eine niemals publizierte(!) Verordnung, welche summarisch Lerninhalte, Eintrittsbedingungen und Jahresprüfungen der Fabrikschule umschrieb. Ausserdem verpflichtete die Verordnung die Fabrikherren zur Einrichtung einer Fabrikschule und zur Anstellung eines Lehrers.