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Melde dich bei Andrea Faedi, Bibliotheksförderung, per Telefon 062 835 44 08 oder via E-Mail:
Wie schreibe ich eine Stelle aus? Wie sieht eine Leistungsvereinbarung mit einer Schule aus? Was gehört alles in einen Jahresbericht? Um diese und noch mehr Fragen zu beantworten, stehen ab sofort Mustervorlagen und Checklisten für öffentliche Bibliotheken und kombinierte Gemeinde- und Schulbibliotheken zur Verfügung.
Die Dokumente wurden im Jahr 2023 bei Bibliosuisse von verschiedenen Bibliotheksbeauftragten erstellt. Sämtliche Vorlagen und Checklisten haben Empfehlungscharakter und sind den Rahmenbedingungen in der eigenen Institution anzupassen. Bitte ergänzt die Dokumente je nach Situation um relevante Angaben oder streicht nichtzutreffende Aussagen. Die Dokumente sollten immer mit der Trägerschaft abgestimmt bzw. dieser zur Kenntnis vorgelegt werden.
Grundsätzlich gelten für viele der bereitgestellten Dokumente die Richtlinien für öffentliche Bibliotheken 2020 von Bibliosuisse.(öffnet in einem neuen Fenster)
Der Jahresbericht ist ein Instrument der externen Kommunikation der Bibliothek.
Gemäss den Richtlinien Öffentliche Bibliotheken (Bibliosuisse, 2020) bietet "der Jahresbericht als Rechenschaftsbericht […] eine gute Grundlage, um anhand von statistischen Daten umfassend über die konkrete Nutzung der Bibliothek, über Vermittlungsangebote und Veranstaltungen zu berichten sowie auf künftige Projekte bzw. allfällige Verbesserungsmassnahmen hinzuweisen."
Die Checkliste dient der Selbstevaluation/Reflexion und unterstützt bei der Analyse von Stärken und Schwächen.
Diese Checkliste kann als Grundlage für die Erstellung des Pflichtenhefts einer Bibliotheksleiterin oder eines Bibliotheksleiters dienen. Sie hat Empfehlungscharakter und sollte zwingend mit der Trägerschaft (Stadt/Gemeinde; Verein/Vorstand, Stiftung/Stiftungsrat) abgestimmt werden.
Diese Checkliste kann als Grundlage zur Erstellung des Pflichtenhefts einer Bibliotheksmitarbeiterin oder eines Bibliotheksmitarbeiters dienen. Sie hat Empfehlungscharakter und sollte mit der Trägerschaft (Stadt/Gemeinde; Verein/Vorstand; Stiftung/Stiftungsrat) abgestimmt werden.
Diese Vorlage gibt einen grundsätzlichen Überblick über die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags für Mitarbeitende in Öffentlichen Bibliotheken.
Das Dokument hat Empfehlungscharakter und sollte zwingend mit der Trägerschaft (Stadt/Gemeinde; Verein/Vorstand; Stiftung/Stiftungsrat) abgestimmt werden, sofern diese keine Vorlage zur Verfügung stellt. In der Vorlage ist die Gemeinde als Trägerschaft benannt; bei anderer Trägerschaft sind die Angaben entsprechend anzupassen.
Die Benutzungs- und Gebührenordnung hat Empfehlungscharakter und sollte mit der Trägerschaft (Stadt/Gemeinde; Verein/Vorstand; Stiftung/Stiftungsrat) abgestimmt werden. Sie muss zwingend von der Trägerschaft verabschiedet werden.
Im Unterschied zur Benutzungsordnung muss die Hausordnung nicht von der Trägerschaft verabschiedet werden. Sie sollte aber bestenfalls der Trägerschaft (Stadt/Gemeinde; Verein; Stiftung) zur Kenntnis vorgelegt werden. Die Hausordnung regelt die Nutzung der Infrastruktur. Es empfiehlt sich eine regelmässige Überprüfung der Hausordnung.
Die Vorlage gibt einen grundsätzlichen Überblick über die wesentlichen Bestandteile einer Leistungsvereinbarung zwischen einer kombinierten Gemeinde- und Schulbibliothek und der von ihr bedienten Schule bzw. dem von ihr bedienten Schulkreis.
Die Vorlage gibt einen grundsätzlichen Überblick über die wesentlichen Bestandteile einer Leistungsvereinbarung zwischen einer Öffentlichen Bibliothek und ihrer Trägerschaft (Gemeinde, Verein oder Stiftung).
Die Vorlage soll als Orientierungshilfe dienen.
Mit einem Gesprächsleitfaden lässt sich sowohl bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber wie auch bei der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter Sicherheit über die zu erörternden Punkte herstellen. Beide Seiten sollten sich vor dem Gespräch anhand des Leitfadens (der flexibel um Fragen ergänzt werden kann) vorbereiten. Das Personalgespräch ist zu protokollieren und von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Die ScoreCard, bestehend aus Bibliotheksgrössen, Statistischen Daten und Resultaten, dient zur jährlichen Bewertung des Betriebsergebnisses. Die aufgeführten Indikatoren (z. B. Anzahl Öffnungsstunden pro Woche) entsprechen den in den Richtlinien Bibliosuisse festgelegten Richtwerten.
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