Kultur

Der Kanton Aargau weist ein vielfältiges und buntes Kulturleben in allen Regionen auf.
Die vielfältigen kulturellen Aktivitäten und das Kulturschaffen im Kulturkanton Aargau können dank des Kantonalen Kulturgesetzes finanziell unterstützt werden. Inhaltlich gibt das Kulturgesetz die drei Hauptaufgabenfelder vor: die Kulturförderung, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Ein wichtiges kulturpolitisches Instrument ist das kantonale Kulturkonzept, das alle sechs Jahre überarbeitet wird.
Kulturkanton Aargau
Der Kanton Aargau besitzt ein reiches Kulturerbe (Hallo! Kultuerbe.) und setzt sich mit wichtigen historischen Ereignissen seiner Geschichte auseinander (Erinnerungskultur). Interessierte haben die Möglichkeit, am Aargauer Kulturleben teilzunehmen und die Vielfalt sowie die Regionalität des Kulturkantons Aargau zu erleben (KulturReportAGe, Freiwilligenprogramm).
Der Kanton Aargau begrüsst es, mit den kulturellen Akteurinnen und Akteuren den Austausch zu aktuellen Kulturthemen zu pflegen (Kulturforum). Das zentrale strategische Instrument für die Kulturpolitik ist das kantonale Kulturkonzept. Es beinhaltet Ziele für die Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung und formuliert konkrete Massnahmen zur Zielerreichung.
Kulturförderung
Der Kanton Aargau fördert Kultur nach qualitativen und kulturpolitischen Kriterien. Er fördert hauptsächlich Personen, Projekte, Programme, Veranstaltungen, Institutionen und Organisationen mit Bezug zum Aargau. Er unterstützt nur Veranstaltungen und Institutionen, die öffentlich zugänglich sind.
Gefördert werden einzelne Kulturschaffende, Ensembles und Formationen, Kulturprojekte, Programme, Kulturinstitutionen, -kommissionen und -veranstaltende sowie Bibliotheken.
Einzelne Kulturschaffende werden mit finanziellen Beiträgen unterstützt und erhalten dadurch die Möglichkeit, sich für längere Zeit auf ihr künstlerisches Schaffen zu konzentrieren und ihr Werk zugänglich zu machen. Zuständig für die Einzelförderung ist das Aargauer Kuratorium.(öffnet in einem neuen Fenster)
Förderbeiträge unterstützen Projekte, Programme und Veranstaltungen von Kulturinstitutionen und Ensembles. Solche Beiträge werden einerseits vom Aargauer Kuratorium und andererseits durch den Regierungsrat über den Swisslos-Fonds vergeben.
Zur Sicherung und Förderung von Kulturinstitutionen mit mindestens kantonaler Bedeutung, die jedoch nicht vom Kanton geführt werden, richtet der Kanton Betriebsbeiträge aus. Diese sind mit mehrjährigen Leistungsvereinbarungen verbunden und werden vom Regierungsrat beschlossen.
Die Kulturförderung kann durch spezielle Aktionen und Programme in der Kulturlandschaft neue Impulse setzen (DigiCulture) oder Projekte in Partnerschaft mit kommunalen oder privaten Kulturakteurinnen- und akteuren initiieren.
Kulturpflege
Das kulturelle Erbe verknüpft die Vergangenheit mit der Gegenwart und verbindet uns mit unserer Herkunft. Im Boden oder unter Wasser sind zahlreiche archäologische Hinterlassenschaften erhalten. In den Dörfern, Städten und auf dem Land gibt es zahlreiche historische Bauten, die unter kommunalem oder kantonalem Schutz stehen. Bild- und Schriftquellen werden in diversen Archiven in Gemeinden, Institutionen und beim Kanton aufbewahrt. Historische Objekte und Werke der bildenden Kunst finden sich in Sammlungen und werden in Museen ausgestellt. Zum immateriellen Kulturerbe gehören mündlich überlieferte Traditionen, gesellschaftliche Praktiken und Rituale sowie kollektives Wissen und Gebräuche. Das materielle und das immaterielle Kulturerbe zusammen repräsentieren die Gesamtheit unserer Geschichte.
Damit künftige Generationen vom Kulturerbe profitieren können, liegt es in unserer Verantwortung und ist es unsere Aufgabe, es zu schützen, zu erhalten und zu pflegen. Dies ist eine gemeinsame, generationenübergreifende Verbundsaufgabe, an der mehrere Institutionen und Fachstellen des Kantons beteiligt sind: die Kantonsarchäologie, die Kantonale Denkmalpflege, Bibliothek und Archiv Aargau (Kantonsbibliothek und Staatsarchiv), Museum Aargau sowie das Aargauer Kunsthaus.
Kulturvermittlung
Kulturvermittlung umfasst zahlreiche Aktivitäten in Zusammenhang mit der Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Inhalte. Sie macht Kunst (Aargau Kunsthaus(öffnet in einem neuen Fenster)), Kultur und Geschichte (Museum Aargau) für breite Bevölkerungskreise auf immer wieder neue Art und Weise erfahrbar. Dies umfasst unter anderem das Kennenlernen von künstlerischen Werken und kulturhistorischen Lebenswelten, den direkten Kontakt mit Kulturschaffenden oder die Befähigung zur eigenen künstlerisch-kreativen Tätigkeit.
Als demokratisches Gemeinwesen hat der Kanton ein Interesse und den Anspruch, der breiten Bevölkerung das Erleben des gegenwärtigen Kulturschaffens und die Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte zu ermöglichen (Aktion Eingeladen). Deshalb ist eine qualitätsvolle, zielgruppenorientierte und für alle zugängliche Kulturvermittlung nicht nur eine der zentralen Aufgaben aller kantonalen Kulturinstitutionen. Auch der Kanton unterstützt im Rahmen der Kulturförderung Projekte der Kulturvermittlung, sei es durch finanzielle Beiträge an Dritte oder durch eigene Programme, wie beispielsweise Kultur macht Schule.