Kultur
Der Kanton Aargau weist ein vielfältiges und buntes Kulturleben in allen Regionen auf.
Die vielfältigen kulturellen Aktivitäten und das Kulturschaffen im Kulturkanton Aargau können dank des Kantonalen Kulturgesetzes finanziell unterstützt werden. Inhaltlich gibt das Kulturgesetz die drei Hauptaufgabenfelder vor: die Kulturförderung, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Ein wichtiges kulturpolitisches Instrument ist das kantonale Kulturkonzept, das alle sechs Jahre überarbeitet wird.
Kulturkanton Aargau
Der Kanton Aargau besitzt ein reiches Kulturerbe: Mit dem Label Hallo! Kulturerbe. wird es gekennzeichnet und sichtbar gemacht. Der Kanton setzt sich mit wichtigen historischen Ereignissen seiner Geschichte auseinander und pflegt eine Erinnerungskultur. Interessierte haben im Rahmen des Freiwilligenprogramm die Möglichkeit, am Aargauer Kulturleben teilzuhaben.
Der Kanton Aargau begrüsst es, mit den kulturellen Akteurinnen und Akteuren den Austausch zu aktuellen Kulturthemen zu pflegen, zum Beispiel am jährlichen Kulturforum. Das zentrale strategische Instrument für die Kulturpolitik ist das kantonale Kulturkonzept. Es beinhaltet Ziele für die Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung und formuliert konkrete Massnahmen zur Zielerreichung.
Kulturförderung
Der Kanton Aargau fördert Kultur nach qualitativen und kulturpolitischen Kriterien. Er fördert hauptsächlich Personen, Projekte, Programme, Veranstaltungen, Institutionen und Organisationen mit Bezug zum Aargau. Er unterstützt nur Veranstaltungen und Institutionen, die öffentlich zugänglich sind.
- Einzelne Kulturschaffende werden durch das Aargauer Kuratorium gefördert.
- Förderbeiträge an Projekte, Programme, Veranstaltungen von Kulturinstitutionen und Ensembles werden einerseits vom Aargauer Kuratorium und andererseits durch den Regierungsrat über den Swisslos-Fonds vergeben.
- Zur Sicherung und Förderung von Kulturinstitutionen mit mindestens kantonaler Bedeutung, die jedoch nicht vom Kanton geführt werden, richtet der Kanton Betriebsbeiträge aus. Diese sind mit mehrjährigen Leistungsvereinbarungen verbunden und werden vom Regierungsrat beschlossen.
Die Kulturförderung kann durch spezielle Aktionen und Programme in der Kulturlandschaft neue Impulse setzen – zum Beispiel mit dem Fördergefäss DigiCulture – oder Projekte in Partnerschaft mit kommunalen oder privaten Kulturakteurinnen- und akteuren initiieren.
Kulturpflege
Das kulturelle Erbe verknüpft die Vergangenheit mit der Gegenwart und verbindet uns mit unserer Herkunft. Im Boden oder unter Wasser sind zahlreiche archäologische Hinterlassenschaften erhalten. In den Dörfern, Städten und auf dem Land gibt es zahlreiche historische Bauten, die unter kommunalem oder kantonalem Schutz stehen. Bild- und Schriftquellen werden in diversen Archiven in Gemeinden, Institutionen und beim Kanton aufbewahrt. Historische Objekte und Werke der bildenden Kunst finden sich in Sammlungen und werden in Museen ausgestellt. Zum immateriellen Kulturerbe gehören mündlich überlieferte Traditionen, gesellschaftliche Praktiken und Rituale sowie kollektives Wissen und Gebräuche. Das materielle und das immaterielle Kulturerbe zusammen repräsentieren die Gesamtheit unserer Geschichte.
Damit künftige Generationen vom Kulturerbe profitieren können, liegt es in unserer Verantwortung und ist es unsere Aufgabe, es zu schützen, zu erhalten und zu pflegen. Dies ist eine gemeinsame, generationenübergreifende Verbundsaufgabe, an der mehrere Institutionen und Fachstellen des Kantons beteiligt sind: die Kantonsarchäologie, die Kantonale Denkmalpflege, Bibliothek und Archiv Aargau, Museum Aargau sowie das Aargauer Kunsthaus.
Kulturvermittlung
Kulturvermittlung umfasst zahlreiche Aktivitäten in Zusammenhang mit der Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Inhalte. Sie macht Kunst, Kultur und Geschichte für breite Bevölkerungskreise auf immer wieder neue Art und Weise erfahrbar, zum Beispiel im Aargauer Kunsthaus oder im Museum Aargau.
Als demokratisches Gemeinwesen hat der Kanton ein Interesse und den Anspruch, der breiten Bevölkerung das Erleben des gegenwärtigen Kulturschaffens und die Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte zu ermöglichen, beispielsweise mit der Aktion Eingeladen. Kulturvermittlung aber nicht nur eine der zentralen Aufgaben aller kantonalen Kulturinstitutionen. Auch der Kanton unterstützt im Rahmen der Kulturförderung Projekte der Kulturvermittlung, sei es durch finanzielle Beiträge an Dritte oder durch eigene Programme, wie beispielsweise Kultur macht Schule.