Zusatzinformationen zum Qualifikationsverfahren
Für bestimmte Berufe haben Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zusätzliche Informationen einzureichen, damit die Planung der Qualifikationsverfahren (QV) ihrer Lernenden erfolgreich durchgeführt werden kann.
Für bestimmte Berufe, wie beispielsweise in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, sind die Prüfungsakteure auf zusätzliche Informationen angewiesen, um die Planung der Qualifikationsverfahren (QV) erfolgreich durchführen zu können. Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner der Lernenden in den betreffenden Berufen erhalten eine Aufforderung, diese Informationen einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz (SR 412.10)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Berufsbildungsverordnung (SR 412.101)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.211)(öffnet in einem neuen Fenster)