Qualifikationsverfahren / Abschlussprüfungen
Im Rahmen von Qualifikationsverfahren werden Berufslernende auf ihre Kompetenzen und Fähigkeiten geprüft. Die Abschlussprüfung ist ein Teil davon.
In den Qualifikationsverfahren wird festgestellt, ob eine Berufslernende oder ein Berufslernender über die Kompetenzen verfügt, die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt sind. Die Abschlussprüfungen (früher Lehrabschlussprüfung LAP) am Ende der Ausbildungszeit sind ein Teil davon.
Prüfungsorganisation
Die Qualifikationsverfahren werden von den Chefexpertinnen und Chefexperten organisiert. Sie bestehen aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für alle Berufslernenden im letzten Lehrjahr obligatorisch.
Dem folgenden Merkblatt können nützliche Informationen zu den Themen Teilnahme/Fernbleiben, Nachteilsausgleich, Hilfsmittel, Verstösse, Prüfungsresultate und Abschlussdokumente im Überblick entnommen werden:
Zuständigkeit und Termine nach Branchen
Kaufmännische Berufe / Berufe im Detailhandel
- Zuständigkeiten KV / Detailhandel (PDF, 1 Seite, 13 KB)
- Schlussbeurteilung Detailhandelsassistent/innen (PDF, 4 Seiten, 51 KB)
- Schlussbeurteilung Detailhandelsfachleute (PDF, 5 Seiten, 56 KB)
Gewerblich-industrielle und technische Berufe sowie Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
Bestimmung zu Datenweitergabe
Namen und Adressen erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen der Qualifikationsverfahren (QV) können an Berufsverbände und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) weitergegeben werden, damit diese die Leistungen im Rahmen der QV persönlich oder schriftlich ehren / prämieren können. Leistungen mit einer Gesamtnote von 5.0 oder besser werden speziell ausgewiesen. Ebenfalls werden die drei besten QV-Resultate pro Beruf bekanntgegeben. Die Berufsverbände und OdA dürfen diese Informationen nicht weitergeben und zu keinem anderen Zweck verwenden. Sollten Berufslernende mit der Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sein, können sie dies durch fristgerechten schriftlichen Widerruf bis Lehrbeginn an die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule mitteilen.
Expertenkurse
Um am Qualifikationsverfahren als (Chef)-Expertin oder (Chef)-Experte tätig sein zu können, muss ein Expertenkurs absolviert werden. Diese werden vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) angeboten.
- Kurse für angehende Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
- Kurse für Chefexpertinnen und Chefexperten
- Berufsabschluss für Erwachsene
- www.qv.berufsbildung.ch
- Beiblätter zur Anmeldung zum Qualifikationsverfahren