Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Verlängerung der Probezeit in der beruflichen Grundbildung beantragen

Die Probezeit eines Lehrverhältnisses kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn die/der Berufslernende und eine gesetzliche Vertretung sowie der Lehrbetrieb der Verlängerung zustimmen. Die Probezeit kann vor ihrem Ablauf auf maximal sechs Monate verlängert werden.

Fristen beachten

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Einwilligung aller Lehrvertragsparteien

Ablauf

  • Schritt 1: Der Lehrbetrieb füllt das Gesuch um Verlängerung der Probezeit in dreifacher Ausführung aus.
  • Schritt 2: Die lernende Person und eine gesetzliche Vertretung (erziehungsberechtigte Person) sowie der Lehrbetrieb unterschreiben alle drei Exemplare des Gesuchsformulars.
  • Schritt 3: Der Lehrbetrieb reicht die drei Exemplare des Formulars ein an das Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau.

Fristen und Termine

Nur vor Ablauf der Probezeit möglich.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Fristen beachten

Signatur erforderlich