Verlängerung der Probezeit in der beruflichen Grundbildung beantragen
Die Probezeit eines Lehrverhältnisses kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn die/der Berufslernende und eine gesetzliche Vertretung sowie der Lehrbetrieb der Verlängerung zustimmen. Die Probezeit kann vor ihrem Ablauf auf maximal sechs Monate verlängert werden.
Fristen beachten
Signatur erforderlich
Voraussetzungen
Einwilligung aller Lehrvertragsparteien
Ablauf
- Schritt 1: Der Lehrbetrieb füllt das Gesuch um Verlängerung der Probezeit in dreifacher Ausführung aus.
- Schritt 2: Die lernende Person und eine gesetzliche Vertretung (erziehungsberechtigte Person) sowie der Lehrbetrieb unterschreiben alle drei Exemplare des Gesuchsformulars.
- Schritt 3: Der Lehrbetrieb reicht die drei Exemplare des Formulars ein an das Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau.
Fristen und Termine
Nur vor Ablauf der Probezeit möglich.
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz BBG Art. 14 (SR 412.10)
- Berufsbildungsverordnung BBV Art. 8 (SR 412.101)
- Obligationenrecht Art. 344–346a (SR 220)
- Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.200)
- Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.211)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Fristen beachten
Signatur erforderlich