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Verlängerung der Probezeit in der beruflichen Grundbildung beantragen

Die Probezeit eines Lehrverhältnisses kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn die/der Berufslernende und eine gesetzliche Vertretung sowie der Lehrbetrieb der Verlängerung zustimmen. Die Probezeit kann vor ihrem Ablauf auf maximal sechs Monate verlängert werden.

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Hinweis:

Fristen beachten | Elektronisch durchführbar

Signatur erforderlich | Login erforderlich

Voraussetzungen

  • Einwilligung aller Lehrvertragsparteien
  • Zustimmung der kantonalen Behörde

Ablauf

  • Schritt 1: Der Lehrbetrieb beantragt die Probezeitverlängerung im Lehrbetriebsportal im Register "Lehrverhältnisse".
  • Schritt 2: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule prüft das Gesuch. Sobald die Probezeitverlängerung genehmigt wurde, wird der Lehrbetrieb per E-Mail benachrichtigt.
  • Schritt 3: Der Lehrbetrieb druckt die Vereinbarung in zweifacher Ausführung aus und lässt diese von allen Vertragsparteien unterzeichnen.

Fristen und Termine

Die Vereinbarung muss vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Probezeit genehmigt und von allen Vertragsparteien unterzeichnet sein.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

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