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Lehrvertrag einreichen

Jeder Lehrvertrag wird durch den Kanton geprüft und genehmigt. Die Einreichung und Genehmigung erfolgt papierlos über das Lehrbetriebsportal.

Lehrbetriebsportal starten

Elektronisch durchführbar

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

  • Der Betrieb besitzt eine Bildungsbewilligung und ist damit berechtigt, Berufslernende auszubilden.
  • Die Anzahl der Lernenden, die ein Betrieb ausbilden darf, ist abhängig von der Anzahl der qualifizierten Fachkräfte (siehe berufsspezifische Verordnung).

Ablauf

  • Schritt 1: Die zuständige Person des Lehrbetriebs erfasst den Lehrvertrag im Lehrbetriebsportal. Der Lehrvertrag beinhaltet auch die Anmeldung an die Berufsfachschule im Kanton Aargau. Ist der Schulort ausserkantonal, hat durch den Lehrbetrieb eine separate Anmeldung an die entsprechende Berufsfachschule zu erfolgen. Aus persönlichen Gründen kann ein von der Schulortzuteilungsliste abweichender Schulort bewilligt werden. Hierfür muss ein Gesuch um Schulortswechsel gestellt werden.
  • Schritt 2 (optional): Im Formular Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag können Fremdsprachaufenthalte sowie Fremdsprachen- und Informatikzertifikate geregelt werden.
    Online-Formular Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag
  • Schritt 3: Sind alle Angaben erfasst, sind die Lehrvertrags-Daten elektronisch an die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule zur Prüfung zu übermitteln.
  • Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule prüft die Daten und gibt den Lehrvertrag zur Unterzeichnung frei. Die Information zur Freigabe erfolgt per E-Mail.
  • Schritt 5: Der freigegebene Lehrvertrag und gegebenenfalls die Zusatzvereinbarung werden in zweifacher Ausführung gedruckt und durch die Vertragsparteien (lernende Person, ggf. gesetzliche Vertretung und zuständige Person des Lehrbetriebs) unterzeichnet.
  • Schritt 6: Die zuständige Person des Lehrbetriebs bestätigt die Unterzeichnung des Lehrvertrags im Lehrbetriebsportal. Erst durch diese Bestätigung ist der Lehrvertrag rechtsgültig.

Sollten Sie noch nicht über einen Zugang zum Lehrbetriebsportal verfügen, können Sie diesen hier beantragen:

Fristen und Termine

  • Der Lehrvertrag ist vor Beginn der Lehre abzuschliessen.

Kosten

Keine

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

  • Probezeit: Die Probezeit ist auf eine Dauer von 1 bis 3 Monaten zu vereinbaren. Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule kann eine Verlängerung bis auf höchstens 6 Monate bewilligen. Das Gesuch muss vor Ablauf der vereinbarten Probezeit eingereicht werden.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den entsprechenden Gesamtarbeitsverträgen.Obligatorischer und freiwilliger schulischer Unterricht zählen als Arbeitszeit.
  • Ferien: Die Ferien für lernende Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr betragen mindestens 5 Wochen pro Lehrjahr.
  • Besuch üK und Berufsfachschule: Bei ganztägigem Besuch der Berufsfachschule (mindestens 6 Lektionen) oder des überbetrieblichen Kurses (üK) darf die lernende Person am gleichen Tag nicht zur Arbeit im Betrieb herangezogenwerden. Ein Schultag mit mindestens 6 Lektionen sowie ein üK-Tag entsprechen einem Normalarbeitstag.
  • Berufsmaturitätsunterricht: Lernende Personen sind berechtigt, bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen den Berufsmaturitätsunterrichtzu besuchen. Die Abwesenheit vom Ausbildungsbetrieb darf einschliesslich des obligatorischen Unterrichts zwei Tage pro Woche nicht überschreiten.
  • Freifächer: Lernende Personen können ohne Lohnabzug Freifächer bis zu einem halben Tag pro Woche während der Arbeitszeit besuchen, sofern die Leistungen in den Pflichtfächern eine zusätzlicheschulische Belastung erlauben.
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