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Dossiers & Projekte

Einführung Subjektfinanzierung in der Behindertenhilfe

Strassenschild mit der Aufschrift Selbstbestimmung.
© Thomas Reimer – stock.adobe.com

Menschen mit Beeinträchtigungen wollen selbst bestimmen, wie Sie leben. Dies fordert auch die von der Schweiz ratifizierte UNO-Behindertenrechtskonvention. Mit der Subjektfinanzierung soll nun die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kanton Aargau gezielt gestärkt werden.

Bei der Subjektfinanzierung geht es darum, statt wie bisher die Einrichtungen (Objekt) zu finanzieren, die erforderlichen Mittel neu den betroffenen Menschen (Subjekt) direkt zukommen zu lassen. Diese können somit selbst über die Form der Unterstützung entscheiden. Zur Vorbereitung der Einführung wird ein Pilotprojekt durchgeführt, um grundlegende Erfahrungen zu sammeln. Dies dient als Basis für die flächendeckende Einführung im Kanton Aargau.

Ziele

Die Subjektfinanzierung soll Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Handlungsmöglichkeiten und mehr Selbstbestimmung verschaffen: Im Gegensatz zur herkömmlichen Pauschalfinanzierung von Einrichtungen verlagert das neue Modell die Entscheidung über die Art der Unterstützungsleistungen direkt zu den Betroffenen. Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten mit dem Modell persönliche Mittel in Form von zweckgebundenen Gutscheinen, mit denen sie die passenden Unterstützungs- und Begleitleistungen einkaufen können. Weil sich die Anbieter künftig stärker an individuellen Bedarfen orientieren müssen, können dadurch innovative und zielgerichtetere Unterstützungsangebote entstehen.

Subjektfinanzierung wird von Behindertenorganisationen und vom UNO-Ausschuss gefordert. Sie entspricht einem internationalen und nationalen Trend, den manche andere Kantone in der Schweiz bereits aufgegriffen haben. Die finanziellen Auswirkungen eines Systemwechsels sollen steuerbar bleiben, was stark von der konkreten Ausgestaltung abhängt. Hierzu soll ein Pilotversuch wichtige Erkenntnisse liefern.

Vorgehen

Die praktische Erprobung der Subjektfinanzierung erfolgt ab 2025 mit einem Pilotprojekt, das auf einer befristeten Verordnung basiert. Im Pilot geht es darum, die Subjektfinanzierung unter realen Bedingungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zu testen. Auf diese Weise können wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf eine flächendeckende Einführung gewonnen werden. Die Ergebnisse der Pilotphase werden intern und extern evaluiert und dienen als Grundlage für die flächendeckende Umsetzung ab 2031.

Im Fokus stehen insbesondere folgende Punkte:

  • Anspruchsberechtigung
  • Ermittlung und Bemessung des individuellen Bedarfs
  • Beratungsangebote
  • Qualität
  • Entwicklung der Kosten

Während des Pilotprojekts bleibt das derzeitige Leistungsangebot unverändert. Die Anzahl der ambulanten Dienstleister für das selbstständige Wohnen wurde verdoppelt – von vier auf insgesamt acht Anbieter. Dadurch soll die Wahlfreiheit der Betroffenen weiter gestärkt und der Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten erleichtert werden.

Die Ergebnisse einer ersten Zwischenauswertung des Verlaufs seit Januar 2025 sind erfolgsversprechend. Sie zeigen, dass die gewählte Umsetzung der Subjektfinanzierung funktioniert und die angestrebten Ziele weitgehend erreicht werden. Der Pilotbetrieb wird ab 2027 weitergeführt und moderat ausgebaut, damit die Auswirkungen noch verlässlicher beurteilt werden können.

Zeitplan

WannWas
2024Vorbereitung Pilotprojekt
2025-2026Durchführung Pilotprojekt, Zwischenauswertung
2027Fortführung Pilotphase
Vorbereitung gesetzliche Grundlage
2028-2029Fortführung Pilotbetrieb
Auswertung Pilotphase und Vorbereitung gesetzliche Grundlage
Politischer Prozess (Anhörung; parlamentarisches Verfahren)
2030Fortführung Pilotbetrieb
Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen sowie Vorbereitung der Umsetzung
Ab 2031Flächendeckende Umsetzung der Subjektfinanzierung
Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen
Gestaffelte Einführung und Umsetzung der Subjektfinanzierung