Fachbereich Opferhilfe
Der Fachbereich Opferhilfe richtet finanzielle Leistungen an Opfer von Straftaten aus und nimmt auf die Täterschaft Regress.
Unser Thema
Wir sind zuständig für dieses Thema.
Dem Fachbereich Opferhilfe kommen die folgenden Aufgaben zu:
- Ausrichtung von Leistungen der längerfristigen Hilfe, sofern das Opfer zur Bewältigung der Straftat über die Soforthilfe hinausgehende zusätzliche Hilfe benötigt und die Einnahmen den Schwellenwert nicht übersteigen. Infrage kommen zum Beispiel Beiträge an Anwaltskosten, Therapien oder Aufenthalte in Schutzunterkünften.
- Ausrichtung von Entschädigungszahlungen, sofern die Einnahmen des Opfers den Schwellenwert nicht übersteigen und die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ausrichtung von Genugtuungszahlungen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
- Regress auf die Täterschaft und gegenüber Dritten wie Versicherungen.
- Koordination der Angebote der Opferhilfe im Kanton und Sicherstellung des Zahlungsverkehrs.
- Aufsicht über verschiedene Institutionen – insbesondere über die Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt.
- Opferhilfe Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesamt für Justiz(öffnet in einem neuen Fenster)
- Opferberatung Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Opferhilfegesetz OHG (SR 312.5)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Opferhilfeverordnung OHV (SR 312.51)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0)(öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Kantonale Verordnung zum Opferhilfegesetz VOH (SAR 255.113)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Kantonale Opferhilfe-Richtlinien (PDF, 7 Seiten, 4,7 MB)
- Alte Opferhilfe-Richtlinien Aargau (Version 2024.1) (PDF, 7 Seiten, 4,0 MB)
- Empfehlungen SVK-OHG zur Anwendung des Opferhilfegesetzes(öffnet in einem neuen Fenster)