Lebensmittelkontrolle
Hier finden Sie einen Überblick über Interessantes aus dem Bereich Lebensmittelkontrolle.
Lebensmittel wurden weitgehend korrekt transportiert – nur 4 der 55 kontrollierten Fahrzeuge waren ungenügend gekühlt.
Die nationale Inspektionskampagne im Bereich Strassentransporte diente der Überprüfung, ob die Fahrzeuge für den jeweiligen Transport geeignet waren. Die Kontrollen umfassten die Prüfung der ordnungsgemässen Kühlung, die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen, die Temperaturüberwachung, den Schutz der Lebensmittel vor Kontaminationen und die Sauberkeit der Fahrzeuge. Die Polizei stoppte dabei verschiedene Transportfahrzeuge, die vermutlich Lebensmittel transportierten. Diese wurden daraufhin von der Lebensmittelkontrolle inspiziert.
Insgesamt wurden 55 Transportfahrzeuge unterschiedlicher Grössen und Arten kontrolliert. Davon waren je 17 Fahrzeuge mit Kühlung beziehungsweise als Tiefkühlfahrzeuge unterwegs. Vier Transportfahrzeuge hat das Amt für Verbrauchschutz wegen fehlender Infrastruktur und mangelnden Temperaturen beanstandet. Zweimal war die Tiefkühlung ungenügend und zweimal war das Fahrzeug für den Transport der entsprechenden Lebensmittel aufgrund fehlender Tiefkühleinrichtung nicht geeignet.
Untersuchte Weichkäse ohne Mängel
Weder enthaltene Fremdmilch noch pathogene Keime gefunden
Um einen Überblick über die mikrobiologische Situation in Weichkäse zu erhalten, untersuchte das Amt für Verbraucherschutz 39 Proben auf die Anwesenheit von Pathogenen und überprüfte die Authentizität der Milch (Tierart). Dabei standen bevorzugt im Kanton Aargau produzierte Weichkäse im Fokus, des weiteren Produkte aus inländischer Produktion und Import-Produkte, sowohl vorverpackt als auch aus dem Offenverkauf.
Alle 39 erhobenen Proben erfüllten die mikrobiologischen Anforderungen der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung. Mittels quantitativer PCR konnten zudem alle Angaben zu den verwendeten Milcharten bezüglich Tierart bestätigt werden.
Schweizer Süssmost und Obstwein einwandfrei
Keine Schimmelpilzgifte in den 68 untersuchten Proben nachgewiesen
Süssmost ist in der Schweiz mit einem Konsum von rund zehn Litern pro Kopf und Jahr sehr beliebt. Süssmost bezeichnet Fruchtsäfte aus Apfel- und Birnensaft sowie deren Mischungen. Wird Süssmost alkoholisch vergoren, entsteht Obstwein, auch bekannt als saurer Most. Wird schimmelbefallenes Obst bei der Saftherstellung mitverarbeitet, können Schimmelpilzgifte wie Patulin in den Saft gelangen.
Ein wichtiger Verarbeitungsschritt zur Haltbarmachung von Fruchtsäften und zur Verhinderung unerwünschter Gärprozesse ist die Pasteurisation. Wird diese unsachgerecht durchgeführt, kann 5-hydroxy-methylfurfural (HMF) entstehen und den Saft kontaminieren.
Insgesamt hat das Amt für Verbraucherschutz 68 Fruchtsaft-, Obstwein- und Obstschaumweinproben erhoben, darunter 53 Süssmoste und 9 alkoholische Obstweine. Die Proben stammten alle aus Schweizer Produktion und umfassten überwiegend regionale Erzeugnisse. HMF wurde in 27 Proben nachgewiesen, jedoch lagen alle Messwerte unter dem Richtwert. Patulin wurde in nur einer Probe oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen, jedoch unterhalb des gesetzlichen Höchstgehaltes. Die Ergebnisse lassen darauf schliessen, dass Ernte, Verarbeitung und betriebliche Qualitätssicherung auch bei kleineren, lokal tätigen Produzenten gut unter Kontrolle sind. Die Qualität der untersuchten Produkte war weitgehend einwandfrei.
Keine Pestizidrückstände in knapp der Hälfte der 24 untersuchten Tee- und Mateproben
2 Produkte wurden wegen Höchstwertüberschreitungen beanstandet
Das Amt für Verbraucherschutz untersuchte sortenreine Schwarz- und Grüntees sowie Mate-Tee auf Pestizidrückstände und Bestrahlung. Die Proben umfassten sowohl biologisch als auch konventionell produzierte Schwarztees (10), Grüntees (10) und Matetee (4) aus verschiedenen Herkunftsländern.
Hinsichtlich der Bestrahlung erfüllten alle untersuchten Proben die Vorgaben der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung. Anders gestaltete sich die Situation bei den Pflanzenschutzmittelrückständen. In 13 von 24 Proben wurden Rückstände zwischen 1 und 11 verschiedenen Wirkstoffen nachgewiesen. Rückstandsfrei waren 11 Proben, davon Schwarztee (6), Grüntee (4) und Mate-Tee (1). Wegen Überschreitung der Höchstwerte hat das Amt für Verbraucherschutz zwei Proben beanstandet.
Kosmetische Behandlungen ohne entsprechende Ausbildung
In 50 % der kontrollierten Kosmetikbetriebe fehlte die notwendige Ausbildung für Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall.
Seit 1. Juni 2024 ist für Personen, die kosmetische Behandlungen unter Verwendung von Geräten anbieten, die nichtionisierende Strahlung oder Schall erzeugen, ein Sachkundenachweis erforderlich. Das Amt für Verbraucherschutz hat stichprobenartig 18 Betriebe kontrolliert, die solche kosmetischen Behandlungen anbieten. Zu diesen Behandlungen zählen unter anderem die dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder intensiv gepulstem Licht (IPL), Akupunktur mit Laser, Entfernungen von Tätowierungen und PMU mittels Laser, Behandlungen von Akne, Falten, Narben und Pigmentierungen mit Laser, Radiofrequenz (RF), Niederfrequenz, Ultraschall, Infrarot, LED, Behandlungen von Cellulite und Fettpolster mittels Laser, RF, Ultraschall, Stosswellen oder Kälte (Kryolipolyse). Bei nicht sachgerechter Durchführung dieser Behandlungen besteht ein erhebliches Risiko die Haut, Augen und andere Gewebe zu schädigen.
In neun Betrieben hat das Amt für Verbraucherschutz aufgrund eines fehlenden Sachkundenachweises Behandlungen beanstandet und verboten und bei drei Betrieben die Werbung für unerlaubte Dienstleistungen und die mangelhafte Dokumentation beanstandet. Das Amt für Verbraucherschutz verfügte in diesen Fällen die sofortige Einstellung nicht erlaubter Behandlungen, die Entfernung der dafür verwendeten Geräte sowie die Entfernung der Werbung für diese Angebote. Drei Betriebe boten kosmetische Behandlungen an, die auch mit Sachkundenachweis für Kosmetikerinnen nicht erlaubt sind und unter ärztlichen Vorbehalt fallen.
Bäderkontrollen: mikrobiologische Qualität des Badewassers weitgehend einwandfrei
Bei der Selbstkontrolle in den Betrieben gibt es aber "Luft nach oben".
In 23 Hallen- und 32 Freibädern überprüfte das Amt für Verbraucherschutz die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Anforderungen an das betriebliche Selbstkontrollkonzept, die Wasseraufbereitung und die Badewasserqualität. Es handelte sich um vertiefte Kontrollen anhand der Selbstkontrolldokumente mit anschliessender Beurteilung der Aufbereitungs- und Beckenanlagen. In nahezu allen inspizierten Betrieben hat das Amt für Verbraucherschutz Nicht-Konformitäten bezüglich eines oder mehrerer Aspekte bemängelt.
Im Bereich der Selbstkontrolldokumente betrafen die Mängel am häufigsten die Vollständigkeit und Aktualität der Dokumente (44 Betriebe). Unvollständige Beprobungskonzepte einschliesslich Festlegung der Sollwerte und Massnahmen bei deren Überschreitung hat das Amt für Verbraucherschutz ebenfalls häufig bemängelt (43 Betriebe). Als unvollständig beurteilte Beprobungen wiesen Bedarf für eine Ergänzung des Messumfangs (Parameter), Verbesserung der Messtechnik oder Verkürzung des Intervalls zwischen den Messungen und Messwertkontrollen auf. Teilweise fehlten in den Selbstkontrolldokumenten Angaben zu den Massnahmen, die vom Badbetrieb zur Behebung einer aufgetretenen Störung getroffen worden waren (9 Betriebe).
In 51 von 55 Bädern war die mikrobiologische Qualität des Badewassers bei allen Messzeitpunkten im Beurteilungszeitraum einwandfrei. Die wichtigste Anforderung für den Schutz der Badegäste vor Infektionen, die durch das Badewasser übertragen werden könnten, war somit auf einem hohen Niveau gewährleistet.
Statistiken
Ausführliche Informationen zur Lebensmittelkontrolle im PDF-Jahresbericht.